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Thema: unbedenklichkeitsbescheinigung suzuki wegen lenkerumbau ?

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von alexx1305
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    unbedenklichkeitsbescheinigung suzuki wegen lenkerumbau ?

    hallo freunde,
    wollte einen lenker beim tüv eintragen lassen und habe im prüfgutachten einen punkt der eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller verlangt,wenn die lenkerbreite kleiner oder größer als
    orginal ist.
    hat jemand damit erfahrung oder vielleicht eine solche bescheinigung von suzuki.
    gruß aus saarlouis alexx

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Eigentlich gibt es zu jedem Lenker eine ABE und /oder Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu. Es sollte eine Nummer oder Herstellerkennung auf dem Lenker eingestempelt oder gelasert sein. Mitte, zwischen der Klemmung. Wenn nicht, hast du einen Originallenker von z. Bsp. einer VS 1500 o.ä., dann liegt es im Ermessen der Prüfenden, ob er dir den Lenker einträgt oder nicht.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von alexx1305
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    hi,merci für die antwort aber
    es geht um den auflagenpunkt im gutachten der eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller verlangt wenn der lenker kleiner oder grösser als der orginale ist.
    prüvgutachten und nummer am lenker sind vorhanden!!!

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Hab ich noch NIE gehört solche Verfahrenweise. Normalerweise hat man für den Lenker ein Teilegutachten und damit ist es kein Problem nach §19 das Ding eintragen zu lassen. Der Prüfer kontrolliert dann nur ob die Klemmung ok ist und ob bei Volleinschlag keine Quetschgefahr besteht, und dann wir es eingetragen.

    Such dir eine andere Prüfstelle, oder hast du etwas kein Teilegutachten für den Lenker, dann sieht es schlecht auch.
    MFG Dieter



  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von alexx1305
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    hi,habe ein teilegutachten und unter auflagen punkte steht:
    punkt 6 -ist der einzutragende lenker kleiner oder größer als orginal wird eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller gefordert

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von alexx1305 Beitrag anzeigen
    punkt 6 -ist der einzutragende lenker kleiner oder größer als orginal wird eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller gefordert
    Hab ich noch nie in einem Teilegutachten gelesen, vielleicht deswegen weil ich damit noch nie Problemen hatte. Trotzden gutes gelingen.
    MFG Dieter



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von neutron
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    Um welchen Lenker bzw.Kennzeichnung geht es eigendlich,
    wäre hilfreich das mal hier zu schreiben.

    Gruß
    Michael
    DLzG
    Michael



    Drogen und Alkohol sind etwas für Weicheier!
    Die richtig Coolen ziehen sich die Realität rein

  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Wenn du ein paar passende Unterlagen zu dem Lenker hast, mach dich nicht vorher meschugge! Der Prüfer, so er nicht ein ganz wilder ist, wird dir den Lenker eintragen, wenn du ein paar wichtige Punkte beachtet hast. Wie bereits geschrieben, Lenkeinschlag, Führung von Zügen und Bremsleitung, mittige Befestigung an den Klemmstellen, Befestigung der Bedienelemente und viel mehr sieht da normalerweise kein Mensch nach. Der Lenker sollte natürlich keine Beschädigungen oder Verformungen aufweisen.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von alexx1305
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    telefix stummellenker 111a mit prüfgutachten !!
    und es geht um den auflagenpunkt 6 im gutachten wie oben beschrieben

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von alexx1305 Beitrag anzeigen
    telefix stummellenker 111a mit prüfgutachten !!
    Ach soooo, das ist aber KEIN Teilegutachten, und das wird Schwierig, höchstens nach §21 bei einem Vollsachverständigen.

    Mach doch mal ein Bind wie das an der Savage aussieht
    MFG Dieter



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