Zitat von alexx1305 punkt 6 -ist der einzutragende lenker kleiner oder größer als orginal wird eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller gefordert Hab ich noch nie in einem Teilegutachten gelesen, vielleicht deswegen weil ich damit noch nie Problemen hatte. Trotzden gutes gelingen.
MFG Dieter
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