Hab ich noch NIE gehört solche Verfahrenweise. Normalerweise hat man für den Lenker ein Teilegutachten und damit ist es kein Problem nach §19 das Ding eintragen zu lassen. Der Prüfer kontrolliert dann nur ob die Klemmung ok ist und ob bei Volleinschlag keine Quetschgefahr besteht, und dann wir es eingetragen.
Such dir eine andere Prüfstelle, oder hast du etwas kein Teilegutachten für den Lenker, dann sieht es schlecht auch.