Das ist doch wie alles in Deutschland klar geregelt. Danach müssen es wohl zwei Federn sein, wenn es nicht eine...........bla,bla ,
aber lest selbst:
Seiten-/Hauptständer
61StVZO // 93/31 EWG
Ohne geht´s nicht!
- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)
Edit: ist aus dem Link,den first-z reingestellt hat.