Moin Moin,

Hier die Stellungnahme seitens Suzukis bzgl. der Zulassung der LS in Deutschland. D. h. es gibt keine LS mit EG-Zulassung.

Gruß

Jogi





Sehr geehrter Herr,



vielen Dank für Ihre weitere Nachricht.

Ihre Frage(n) können wir wie folgt beantworten:

Alle LS 650 F/P Savage in Deutschland wurden rein nach StVZO und nicht nach den Richtlinien
für die EG-Typgenehmigung homologiert. Erkennbar ist das in diesem Fall an der ABE-Nr. oder
der Typschlüsselnummer im Fz-Brief.

Motorräder mit ABE bzw. nationaler Typgenehmigung waren in der EU bis Juni 2003 zulassungsfähig,
eine neue ABE war nach Juni 1999 aber nicht mehr möglich. Solche Übergangsfristen gibt es in den
USA nicht, dort können Fahrzeugtypen unbefristet neu zugelassen werden, solange der Hersteller
keine technischen Änderungen daran vornimmt. Deshalb gibt es u.a. die LS 650 dort noch.

Bei nachträglichen Änderungen an einem Fahrzeug wird in Deutschland üblicherweise so verfahren,
dass entweder alle Bedingungen einer EG-Einzelrichtlinie oder eines StVZO-Paragraphen einzuhalten
sind.

Nicht gewollt ist sogenanntes "Rosinenpicken",also die Auswahl der für den Kunden "günstigsten"
Anforderungen aus den beiden Rechtsgebieten, also z.B. beim Thema Beleuchtungseinrichtungen
die Blinker nach EG und der Scheinwerfer nach StVZO.

Grundsätzlich sind die Fahrzeughalter übrigens für umgebaute Fahrzeuge selbst verantwortlich,
SUZUKI (und andere Hersteller) übernehmen hier keinerlei Haftung.

Wir hoffen, hiermit zur Klärung des sachverhaltes beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH