Hallo Leute,

mein TÜV Typ hier vor Ort meint ein seitlicher Kennzeichenhalter sei eintragungspflichtig und es müsse einer mit Teilegutachten sein. >:(

Ich wollte mir das Ding selber bauen......die Bedingungen wie Sichtbarkeit im Winkel von soundsoviel, keine scharfen Kanten und so weiter kenn ich. Aber Teilegutachten ? Eintragen ? Ist das so?

Bitte sagt mir , dass der Typ sich irrt !
Wenn er sich irrt, wäre nicht schlecht, was schriftliches dazu vorlegen zu können. Hat da einer was?

Gruß
Thorsten