Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 21

Thema: seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme

  1. #1
    Steco
    Gast

    Frage seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme

    Hallo zusammen,

    überlege mir diesen seitlichen Kennzeichenhalter zuzulegen:
    http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Ke...item20cdb45f5d

    Meine Frage hierzu, bekomme ich diesen durch die Einzelabnahme eingetragen und wie teuer ist die Einzelabnahme ungefähr ?

    Vielen Dank schoneinmal vorab.

    Viele Grüße
    Steco

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
    Registriert seit
    16.09.2010
    Ort
    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Das Thema kannst du Nächte füllend in der Suchfunktion durchforsten. Rechts, oben, das mit der Lupe.

    Ob du Probleme beim eintragen bekommst oder nicht ist schwer vorher zu sagen.
    Bei "Eintragungen nach § 19(2) StVO" lässt du Veränderungen mit gültigem Teilegutachten vom TÜV abnehmen. Auch Teile mit einer EG-BE oder ABE musst du dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen. Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €. Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung. Sonderausstattungen bei Fahrwerk und Reifen erscheinen auf Ihrer Einzelabnahme-Rechnung unter "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO". Die TÜV-Kosten hierfür liegen nicht unter 65 €. Sonderprüfungen, Beschaffung spezieller Gutachten und anderer Extraaufwand kommen als weitere Kostenfaktoren hinzu.
    Beachte bitte das da nur die Kennzeichenbeleuchtung einer Prüfnorm entspricht und nicht das gesammte Teil.
    Ergo, es besteht keine Bauartgenehmigung, Prüfung, Gutachten oder ähnliches.
    Sollte aber nicht wirklich das Problem werden das Ding eintragen zu lassen. Manche begnügen sich auch mit der Aussage, "muß nicht eingetragen werden" und das könnte zu Problemen führen.

    Ich hab bei sowas schon die dollsten Dinger erlebt, also vorher fragen, das kostet meistens nix.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    Moderator Avatar von Mücke
    Registriert seit
    05.03.2012
    Beiträge
    200
    @steco
    lese doch mal die ganze Beschreibung von dem Halter.....Inklusive :Kennzeichenbeleuchtung ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen ).......

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
    Registriert seit
    01.02.2008
    Beiträge
    221
    Den habe ich auch mit einer Einzelabnahme eintragen lassen.

    @LordA ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen )....... bezieht sich leider nur auf die Beleuchtung .

    Gruß Ewald

  5. #5
    Moderator Avatar von Mücke
    Registriert seit
    05.03.2012
    Beiträge
    200
    dat sind ja banditen,
    habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von magdeburgerling
    Registriert seit
    22.05.2010
    Beiträge
    770
    richtig, die Kennzeichenbeleuchtung aber der Halter? wie wärs den Verkäufer einfach mal anzuschreiben...ob eine ABe (dann keine Eintragung notwendig, kenne ich aber nicht für einen seitlichen), ein Teilegutachten oder nichts in der Form dabei ist. bei letzterem liegt es eher im Ermessen des Prüfers.

    Grüße

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von 4711ev
    Registriert seit
    01.02.2008
    Beiträge
    221
    Es ist besser vorher mit einen AAS (amtlich anerkannten Sachverständigen)
    über die Möglichkeit einer Eintragung/Abnahme dieses Kennzeichenhalters zu sprechen.
    Kostet nix und erspart beiden Seiten Ärger.

    Ewald

  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
    Registriert seit
    16.09.2010
    Ort
    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Zitat Zitat von LordA Beitrag anzeigen
    dat sind ja banditen,habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen
    So fängt man bei äbai Idioten und Unbedarfte. Das soll aber jetzt keine Kritik an euch sein!!!
    Nee, dafür gibt es ja dieses Forum, fragen kostet nix und dumme Fragen gibt es nicht.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    2. Administrator Avatar von cilex
    Registriert seit
    14.09.2008
    Ort
    Münster
    Beiträge
    1.601
    warum wollt ihr immer alles eintragen lassen?! ..... solange es den gesetzlichen Vorschriften entspricht ist alles ok!

  10. #10
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
    Registriert seit
    16.09.2010
    Ort
    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Es gibt eintragunspflichtige Teile.

    Und nur weil einige Fragen in dieser Richtung haben, muß man sie ja nicht gleich verteufeln.
    Hier mal für lange kalte Winternächte ein paar Dinge zum Thema: , man beachte die Wortwahl beim Kennzeichenhalter.

    Quelle: http://www.motorradonline.de/de/moto...373730?seite=2

    Eintragungspflichtig
    = Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.

    Ansaugstutzen
    Bremsarmatur
    Bremsbeläge
    Bremsflüssigkeitsbehälter
    Bremshebel
    Bremsleitungen
    Bremspedal
    Bremspumpe
    Bremsscheibe
    Bremszange
    Cockpitverkleidung
    Fahrwerkshöherlegung
    Fahrwerkstieferlegung
    Federbein(e)
    Felgen
    Fußrastenanlage
    Gabel
    Gabelbrücke
    Gabelfedern
    Gabelstabilisator
    Getriebeabstufung
    Hauptbremszylinder
    Hauptständer
    Heckhöherlegung
    Hecktieferlegung
    Heckverkleidung
    Hinterradabdeckung
    Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Kotflügel
    Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
    Lampenmaske
    Lenker
    Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)
    Lenker-Klemmböcke (Riser)
    Lenkungsdämpfer
    Luftfilter
    Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
    Luftfilterkasten
    Reifen (bei Dimensionsänderung)
    Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Schwinge
    Seitenständer
    Sekundär-Übersetzung
    Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
    Soziushaltegriffe
    Tachometer
    Tank
    Vergaser
    Vergaser-Bedüsung
    Verkleidung
    Verkleidungskiel
    Verkleidungsscheibe

    Bauartgenehmigung eintragungspflichtig

    Anhängerkupplung

    Eintragungspflichtig per Einzelabnahme

    Heckrahmen kürzen
    Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)




    Eintragungsfrei
    = Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

    Batterie
    Bordsteckdose
    Drehzahlmesser
    Gabelprotektoren
    Gaszug
    Gehäusedeckel
    Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
    Griffgummis
    Handschalen/-protektoren
    Heizgriffe
    Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
    Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
    Kickstarter
    Kühlwasserschläuche
    Kupplungsarmatur
    Kupplungsflüssigkeits-behälter
    Kupplungshebel
    Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
    Motorschutzwanne
    Navigationsgerät
    Öltemperatur-Direktmesser
    Rahmen lackieren
    Rahmenschützer/Sturzpads
    Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
    Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
    Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
    Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
    Warnblinkanlage
    Zündkerzen (müssen Spezifika*tionen bezüglich Funkentstörung entsprechen)



    Bauartengenehmigung Eintragungsfrei
    =Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.

    Blinker
    Glühlampen
    Hupe
    Kennzeichenbeleuchtung
    Miniblinker
    Nebelscheinwerfer
    Rücklicht
    Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
    Scheinwerfer
    Spiegel
    Zusatzscheinwerfer



    Sonderfälle

    Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.

    Alarmanlage
    Benzinfilter
    Benzinleitung
    Benzinleitung-Schnellkupplung
    Bremsscheibenabdeckung
    Heckinnenkotflügel
    Kennzeichenhalter
    Kettenschutz
    Kühlergrill
    Schutzbügel
    Soziusabdeckung
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



Ähnliche Themen

  1. seitlicher kennzeichenhalter
    Von mathias 5o im Forum Umbauten
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 19.08.2012, 09:59
  2. Seitlicher Kennzeichenhalter
    Von Eyk im Forum Ls 650-allgemein
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 03.03.2012, 02:56
  3. Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV
    Von Satansoffizier im Forum Umbauten
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 30.05.2010, 09:52
  4. Seitlicher Kennzeichenhalter
    Von Bullet im Forum Ls 650-Technik-Fahrwerk
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 31.03.2008, 21:40
  5. seitlicher kennzeichenhalter
    Von arek75 im Forum Archiv
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 29.12.2007, 13:49

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •