Hallo an alle Experten!

Unter welchen Bedingungen ist eine Vollabnahme notwendig und ist es auch möglich, das diese auch eventuell grundsätzlich nicht erteilt werden kann?
z.B. irgendwelche Termine verpasst oder Vorschriften geändert.

Hintergrund: Hab nen 87 iger Rahmen mit vorrübergehender Stillegung im Aug. 2002.

In der Bucht bietet jemand Schlachtteile an, weil die Else angeblich keine Chance mehr hatte durch die Vollabnahme zu kommen. ???

http://cgi.ebay.de/LS-650-Zahnriemen...QQcmdZViewItem


Gibt`s das? :o

Schon mal besten Dank für inhaltsschweres posting ;D

Gruss
Gerhard