Soweit ich das noch weiss... Solange nicht ausdrücklich in einem Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug ein Unfall oder sonstiger Schaden vermerkt ist, ist das Fahrzeug als unfallfrei angeboten anzusehen. Ist nur die Frage, ob der Vorbesitzer die Kenntnis von einem Unfall oder sonstiger Beschädigung hatte bzw. haben musste. Hier können wir aber keine Rechtsberatung leisten. Daher wende dich an Fachleute (Anwalt Vertragsrecht, Verbraucherschutzorg., evtl. auch einen Sachverständigen/Gutachter).

Offensichtliche Beschädigungen (unbehobene Schäden) sind natürlich ne andere Geschichte.

Und eine "verzogene Gabel" kann auch einfach nur verspannt sein: Lösen, grade ausrichten, festziehen. Ein verbogenes Stand- oder Tauchrohr ist auch ne andere Story.