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Thema: Unfallmaschine gekauft....

  1. #1
    tom 1766
    Gast

    Böse Unfallmaschine gekauft....

    Hallo liebe Ls - Gemeinde!

    Heute wende ich mich an Euch mit folgendem Sachverhalt: Ich habe ein Motorrad gekauft, welches der Verkaefer von einem "Schuldner" in Zahlung genommen hatte. So, jedenfalls seine Einlassung. Inzwischen stellt sich heraus, dass der besagte Schuldner mit der Maschine einen Unfall hatte, zu dem es ein Schadensgutachten gibt. Nun meine Frage an alle "Wissenden": Ist der Verkaefer verpflichtet, die Maschine zurueckzunehmen, auch wenn er selbst von dem Unfall moeglicher weise nichts wusste? Ueberfluessig zu erwaehnen, dass ich natuerlich schwer angesaeert bin.

    Ich freue mich auf Euere Sicht der Dinge!

    Beste Gruesse Tom

    Ps: tschuldigung wegen der Umlaute, habe nur eine englische Tastatur zur Verfuegung

  2. #2
    Canada
    Gast
    Ich würde sagen, wenn in deinen Kaufvertrag unfallfrei steht, hast du ein Recht auf Wandlung.
    Sollte er dir aber wie es jetzt üblich ist als Bastlermotorrad verkauft haben sehe ich das anders.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Wenn der Käufer dem Verkäufer es nachweisen kann dass er von dem Schaden wusste, muss er die Kiste natürlich zurück nehmen. Und da es ja ein Schadengutachten gibt ist Unfallsache ja Ordnungsgemäß abgelaufen, und vielleicht taucht in dem Gutachten ja auch der Name von deinem Verkäufer auf, oder der frühere Besitzer bestätigt dir das er es mitgeteilt hatte, dann würde der Verkäufer sicherlich schlechte Karten haben.
    MFG Dieter



  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Thor
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    717
    wie hast du das denn ueberhaupt angestellt? Ebay?
    Und was fuer ein Schaden ist denn das?

    gruss
    thor

  5. #5
    Dominik
    Gast
    Außerdem, selbst bei einem "Bastlerfahrzeug" hat man noch Rechte

  6. #6
    tom 1766
    Gast
    Hallo liebe Ls - Gemeinde, das Angebot begegnete mir bei auto....24 und war auch noch in der Naehe. Eigentlich hat mich nur die lange Telegabel interessiert.... Die ist aber auf der Gesamtlaenge um ca. 3mm verzogen.
    Im Kaufvertrag ist weder die Rede von Unfall oder Unfallfreiheit. Na mal sehn, sobald ich vom Job komme, werde ich die Sache einem Anwalt vorlegen. Mal sehn, wie der das sieht.

    Danke fuer Eueren "Senf"

  7. #7
    Canada
    Gast
    Lass uns bitte wissen was dein Anwalt dazu gesagt hat.

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    10.08.2009
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    Im schönen Cuxland
    Beiträge
    4.645
    Aber denkt dran, sollte das richtig zu sache gehen, dass der Verkäufer hier auch mitlesen kann.
    MFG Dieter



  9. #9
    Canada
    Gast
    Ja da hat Dieter recht ist zu überlegen was du schreibst.

  10. #10
    Moderator Avatar von Viertakter
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    07.09.2004
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    30173 Hannover
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    3.355
    Soweit ich das noch weiss... Solange nicht ausdrücklich in einem Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug ein Unfall oder sonstiger Schaden vermerkt ist, ist das Fahrzeug als unfallfrei angeboten anzusehen. Ist nur die Frage, ob der Vorbesitzer die Kenntnis von einem Unfall oder sonstiger Beschädigung hatte bzw. haben musste. Hier können wir aber keine Rechtsberatung leisten. Daher wende dich an Fachleute (Anwalt Vertragsrecht, Verbraucherschutzorg., evtl. auch einen Sachverständigen/Gutachter).

    Offensichtliche Beschädigungen (unbehobene Schäden) sind natürlich ne andere Geschichte.

    Und eine "verzogene Gabel" kann auch einfach nur verspannt sein: Lösen, grade ausrichten, festziehen. Ein verbogenes Stand- oder Tauchrohr ist auch ne andere Story.
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


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