Hallo liebe Ls - Gemeinde!

Heute wende ich mich an Euch mit folgendem Sachverhalt: Ich habe ein Motorrad gekauft, welches der Verkaefer von einem "Schuldner" in Zahlung genommen hatte. So, jedenfalls seine Einlassung. Inzwischen stellt sich heraus, dass der besagte Schuldner mit der Maschine einen Unfall hatte, zu dem es ein Schadensgutachten gibt. Nun meine Frage an alle "Wissenden": Ist der Verkaefer verpflichtet, die Maschine zurueckzunehmen, auch wenn er selbst von dem Unfall moeglicher weise nichts wusste? Ueberfluessig zu erwaehnen, dass ich natuerlich schwer angesaeert bin.

Ich freue mich auf Euere Sicht der Dinge!

Beste Gruesse Tom

Ps: tschuldigung wegen der Umlaute, habe nur eine englische Tastatur zur Verfuegung