das ist schweeeeeeere Kost mein lieber...

habe mich damit auch mal befassen müssen, da eine ex-verflossene ähnliche probleme hatte.

Zuerst einmal bleibt festzuhalten, dass seine leiblichen Eltern Unterhaltspflichtig sind.
unterhaltspflichtig heißt aber auch, dass sie das kindergeld bekommen (da schulische Ausbildung bis 25) und ihm dafür eine geeignete Unterkunft bieten müssen.

nimmt er diese nicht an, oder die mutter möchte diese nicht bereitstellen wird es wieder schwieriger.
das ganze muss dann nachgewiesen sein. der zu zahlende unterhalt muss berechnet werden und verzögert sich je nach bereitschaft der zahlenden stark.
Erst danach kann Bafög (hier Schüler Bafög) beantragt werden. Diese Form von Bafög ist eine spezielle und muss nicht zurückgezahlt werden.

Desweiteren gibt es für Ausbildungen auch noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), die es von der Arge gibt. Hier wird aber meines wissens nach wieder eine Unterhaltsberechnung mit zugrunde gelegt.

Uns hatte damals das Jugendamt sehr gut geholfen, es ging nämlich auch noch um ihren Vater, der kein Unterhalt mehr zahlte. dort bekommt man auch Addressen für Anwälte und Kostenübernahmen für den Rechtsbeistand. Desweiteren auch Sozialarbeiter, denn:
Der schnellste und unkomplizierteste Weg führt immer über die Annäherung der Eltern und des Kindes, sodass das Geld von den Eltern zum Kind fließt (auch Kindergeld).

So das war mal alles so aus meinem Gedächtniss gekritzelt und bedarf natürlich keiner Gewähr. wichtig ist es öffentliche Beratungsstellen anzulaufen, und denen klar zu machen, dass es kein Fall von "ich hab meine mama nicht mehr lieb und bin jetzt schon 1 Tag lang von zuhause weg" ist. Ihr werdet auf jeden Fall viel Geduld brauchen...

Hoffen wir das Beste

Marcus