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Thema: Hilfe Infos benötigt

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Skoute
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    Ort
    Niederkassel-Ranzel
    Beiträge
    1.148

    Hilfe Infos benötigt

    Hi All

    Ich wende mich an Euch in der Hoffnung das mir einige Infos gegeben werden können.

    Folgendes ist passiert:

    Der Neffe meiner Freundin ist sozusagen ausgezogen worden von seiner Mutter und weiß jetzt nicht wohin, da er eine schulische Ausbildung macht, hat er kein eigenes Einkommen.

    Momentan schläft er bei uns auf der Couch, das ist ja kein Zustand.

    Fragen:

    1.) Was kann er bei den Ämtern beantragen um wenigstens seine Ausbildung abschließen zu können?

    Wenn er abbricht ist das nicht gerade sinnvoll.

    2.) Auch wie kommt er an eine Wohnraum, bei der Notlage.

    Für mich ist das eine komplett neue Materie.

    Villeicht könnt Ihr mir ein paar gute Tipps geben.

    Gruß

    Skoute
    Wenn Recht zu Unrecht wird, wir Widerstand zur Pflicht

    Habe niemals Angst etwas neues auszuprobieren,
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  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von savageridingdaddy
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    Beiträge
    1.559
    Hallo Skoute!
    Wie alt ist er denn? Wenn er U18 ist, muss seine Mutter sicher auf den Anträgen mit unterschreiben.
    Das Sozialamt ist hierfür sicher der erste Ansprechpartner.

    Grüße,
    rob
    "Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller."

  3. #3
    darkdog
    Gast
    was heisst schulische ausbildung? eine überbetriebliche ausbildung (bae) oder ist er nach irgendwas gefördert (sgb II) oder macht er grad ein berufsgrundschuljahr (bgj)? als erstest gehts zum jobcenter, ehemals arge, ehemals sozialamt. das ist meisst bei den aganturen für arbeit mit drinnen... an sonsten muss eine besondere härte vorliegen dass sie ihm eine wohnung zahlen, da er bis 25 grundsätzlich bei den eltern leben muss.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von magdeburgerling
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    770
    das ist schweeeeeeere Kost mein lieber...

    habe mich damit auch mal befassen müssen, da eine ex-verflossene ähnliche probleme hatte.

    Zuerst einmal bleibt festzuhalten, dass seine leiblichen Eltern Unterhaltspflichtig sind.
    unterhaltspflichtig heißt aber auch, dass sie das kindergeld bekommen (da schulische Ausbildung bis 25) und ihm dafür eine geeignete Unterkunft bieten müssen.

    nimmt er diese nicht an, oder die mutter möchte diese nicht bereitstellen wird es wieder schwieriger.
    das ganze muss dann nachgewiesen sein. der zu zahlende unterhalt muss berechnet werden und verzögert sich je nach bereitschaft der zahlenden stark.
    Erst danach kann Bafög (hier Schüler Bafög) beantragt werden. Diese Form von Bafög ist eine spezielle und muss nicht zurückgezahlt werden.

    Desweiteren gibt es für Ausbildungen auch noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), die es von der Arge gibt. Hier wird aber meines wissens nach wieder eine Unterhaltsberechnung mit zugrunde gelegt.

    Uns hatte damals das Jugendamt sehr gut geholfen, es ging nämlich auch noch um ihren Vater, der kein Unterhalt mehr zahlte. dort bekommt man auch Addressen für Anwälte und Kostenübernahmen für den Rechtsbeistand. Desweiteren auch Sozialarbeiter, denn:
    Der schnellste und unkomplizierteste Weg führt immer über die Annäherung der Eltern und des Kindes, sodass das Geld von den Eltern zum Kind fließt (auch Kindergeld).

    So das war mal alles so aus meinem Gedächtniss gekritzelt und bedarf natürlich keiner Gewähr. wichtig ist es öffentliche Beratungsstellen anzulaufen, und denen klar zu machen, dass es kein Fall von "ich hab meine mama nicht mehr lieb und bin jetzt schon 1 Tag lang von zuhause weg" ist. Ihr werdet auf jeden Fall viel Geduld brauchen...

    Hoffen wir das Beste

    Marcus

  5. #5
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    2.432
    Beim Arbeitsamt Hartz 4 beantragen. Da müsst ihr eventuell mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Kommt drauf an wie alt er ist. Das Arbeitsamt wird euch eventuell auch was von unter 25 gibts das nicht erzählen. Es gibt, weiss ich von meinenKindern.
    Wohnung macht normalerweise die Gemeinde. Kosten der Unterkunft (KdU)
    Wenn es die erste Ausbildung ist gibts Bafög.
    Notfalls muss man der Mutter mal auf die Füsse treten, die hat eine Fürsorgepflicht. Wenn sie ihn rausschmeisst darf sie normalerweise dafür zahlen. Wenn man den ganzen Tanz mit Gericht und so macht.
    Kindergeld steht ihm eventuell auch noch zu.

    Chris
    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    204
    Solange er seinen ersten Bildungsweg beschreitet und U25 ist, sind die Eltern VERPFLICHTET bis max. 600€/Monat zur Verfügung zu stellen, da sie unterhaltspflichtig sind!
    Ich würde empfehlen erst einmal mit der Mutter zu sprechen und wenn alles nix hilft das Jugendamt einzuschalten.

    Chris

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Skoute
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    1.148
    Hi

    Danke für Eure Tipps, der Jung hat sich jetzt den Richtigen Weg eingeschlagen und es bewegt sich etwas,

    Jugendamt, Meldestelle, Jobcenter, Barfög

    Wir haben diese Woche jede Menge Ämterlaufen aber es wird, zum Glück haben wir auch sehr nette Sachbearbeiter, wenn wir die Lage schildern.

    Danke nochmals

    Skoute
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  8. #8
    Moderator Avatar von s_point
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    viel glück dem jungen, und wer will, der kann.........


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