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Thema: E - Gutachten

  1. #1
    Canada
    Gast

    E - Gutachten

    Hallo ich habe an meiner LS einen L&W Edelstahl Auspuff verbaut mit der E Nummer e4 1015 Typ W6.
    Hat jemand von euch dazu noch das Gutachten, da ich ihn gerne in die Papiere eintragen lassen möchte, der Prüfer aber dazu das Gutachten benötigt.
    Für eine Hilfe wäre ich dankbar.

  2. #2
    Moderator Avatar von Viertakter
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    3.356
    Aus einem Nachbaruniversum "geklaut":

    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
    ("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
    Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
    Sonst wende dich mal an die Herstellerfirma, ob es für die Anlage überhaupt Gutachten zur Eintragung gab (oder eben da es eine "E"-Zulassung hat, dran und gut).
    Immerhin haben die 1997 die Produktion von Auspuffanlagen eingestellt.

    http://www.lenhardt-wagner.de/lw/_fr...0&id5=0&lang=1


    Gruss Lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  3. #3
    Moderator
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    Gilt das auch für die älteren eLSen die nach StVZo zugelassen sind?
    Hab nen Supertrapp von Zodiac drauf.
    Der hat ne e-Nummer aber ich kein Gutachten.


    Gruss
    Gerhard

  4. #4
    Canada
    Gast
    Also ich habe bei der Firma Moto - Star nachgefragt sie soll die einzige Firma sein die den Hersteller noch vertreiben, aber die möchten nur das sie ermitteln können ob sie so ein Gutachten haben 89,- Euro von mir.
    Und wegen der E - Nummer der Tüv Prüfer sagte mir der Auspuff habe zwar eine E - Nummer aber ich brauche eine Bescheinigung das die E - Nummer auch an dem Fahrzeug geprüft wurde, sonst könnte er mir den Auspuff nicht eintragen

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von KP23
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    Kurzer einwurf:
    Ist es nciht so, das eine E-Nummer zu einer ABE gehört, also eine Algemeine Betrieberlaubniss nach europäischem recht.
    Und wenn dem so wäre, könntest du denn Topf dann nicht auch theoretisch an deinen Rasenmäher schrauben und tüven lassen wenn du da lust drauf hast?

    oder hab ich da jetzt was mit E-Nummer und ABE durcheinandergeworfen?

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    970
    Bei meinem BSM hab ich eine Bescheingung dabei gehabt,das der Auspuff für eine Suzuki ls geprüft ist! Das alleine war für den TÜV wichtig!!! Anhand der E Nr.(hatta im Puter geckuckt) Die Bescheinigung wollte er garnicht sehen! Anhand der E-Nr. konnte "ER" feststellen,ob für LS ist!

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von KP23
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    Hab grad mit wem von der Typ-Prüfung telephoniert

    eine E-Nummer ist eine allgemeine europäische Betriebserlaubniss für austausch- oder ersatzteile.
    Dafür brauchst du keine Gutachten und daher gibt es in der regel auch kein Gutachten.

    In der "Packungsbeilage" ist beschrieben,was du machen musst, um das Ding montieren zu dürfen. Meistens must du einfach nur den Aufkleber mit der e-Nummer in der nähe des Typschildes anbringen.

    Jetzt wieder mein persönliches wissen:
    Evtl. ist irgendwo ein wisch mit den spezifischen parametern bei. Der ist aber theoretisch egal, da sämtliche parameter ja Gesetzerskonform sein müssen damit das ding ne E-Nummer haben kann.

    Tüven musst du es dann eigentlich auch nicht.
    Ich hätte auch keine Lust, Geld für ne AU und geräuschmessung, etc. auszugeben wenn ich es nicht brauche.

    Wenn du jetzt aber irgendwas an dem ding machst, erlischt die gültigkeit der E-Nummer.
    Bei meinem Silvertail stand irgendwas wie "sollten sie Veränderungen an ihrer auspuffanlage vornehmen sodas sie vom originalzustand abweicht, erlischt die Betriebserlaubniss dieses Bauteils"
    Wenn du also deinen Pott umlackierst, was dran schweißt, etc. müsstest du, wenn ich das richtig verstanden habe, zum Tüv latschen und dem sagen, dass du ne selbstgebaute auspuffanlage hast, die du gerne eintragen lassen würdest.


    edit:
    um das mal grade zu verdeutlichen; die meisten Spiegel haben eine E-Nummer. Ist von euch schonmal wer zum Tüv gelatscht um seine neuen spiegel Tüven zu lassen?

  8. #8
    Canada
    Gast
    Danke für die rege Anteilnahme, ist mir auch egal ob sie in den Papieren steht wollte halt nur alle Sachen die ich verändert habe im Schein stehen haben, um den Laubfröschen keinen Grund zu geben mich zu nerven.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von KP23 Beitrag anzeigen
    Hab grad mit wem von der Typ-Prüfung telephoniert

    eine E-Nummer ist eine allgemeine europäische Betriebserlaubniss für austausch- oder ersatzteile.
    Dafür brauchst du keine Gutachten und daher gibt es in der regel auch kein Gutachten.
    Oder hast du nur mit einer Hotline telefoniert, (das hatte ich auch mal, und ich musste das Gespräch leider abbrechen weil der Partner total Inkompetent war) denn so wie du es wiedergibst ist es meiner Meinung nach nicht richtig.

    Demnach könnte ich ja einen originalen HarleyAuspuff der ja eine E-Nummer hat an meine LS schrauben, und das darf man nicht.

    Ich kenn das so wie “Canada“ geschrieben hat, das zu einer E-Nummer eine Bescheinigung gehört für welche Fahrzeuge das Teil geprüft ist. Anders ist es bei einer KBA-Nummer, die gibt es aber nicht auf Auspuffe.
    MFG Dieter



  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von KP23
    Registriert seit
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    Beiträge
    247
    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Oder hast du nur mit einer Hotline telefoniert, (das hatte ich auch mal, und ich musste das Gespräch leider abbrechen weil der Partner total Inkompetent war) denn so wie du es wiedergibst ist es meiner Meinung nach nicht richtig.

    Demnach könnte ich ja einen originalen HarleyAuspuff der ja eine E-Nummer hat an meine LS schrauben, und das darf man nicht.

    Ich kenn das so wie “Canada“ geschrieben hat, das zu einer E-Nummer eine Bescheinigung gehört für welche Fahrzeuge das Teil geprüft ist. Anders ist es bei

    einer KBA-Nummer, die gibt es aber nicht auf Auspuffe.

    Hmm, Punkt für dich...

    Ich könnt mich jetzt noch um kopf und kragen reden, aber im grunde hast du recht und was ich geschrieben hab ist nicht 100% richtig

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