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Thema: Savage Komplettraustaurierung / Umbau Tagebuch + kleine Vorstellung

  1. #131
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Warum ist denn meine VS-Kiste keine EU-Zulassung, wer bestimmte das?
    Anhang 10900
    E565*08 das ist eine ABE nummer eines teilegutachtens mehr aber auch nicht.

    warum keine E zulassung, keine ahnung. ist vieleicht ein grauimport.
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  2. #132
    Moderator Avatar von Alpha
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Bitte mal Beitrag 123 Lesen
    Ich habs nochmal gelesen, danke für den Hinweiß, also zählt alles nix. Jetzt weiß auch der letzte Bescheid.
    Beste Grüße Alpha

  3. #133
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    so jetzt noch etwas zu den genannten blinkern.

    Die Anwendung der Richtlinie richtet sich nach dem Datum der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, nicht nach der Erstzulassung des Motorrades. Ummeldungen oder Neuanmeldungen spielen somit keine Rolle.
    das sagt eindeutig aus das unsere else nur eine zulassung nach STVZO haben kann, die erteilung der betriebserlaubnis ist in allen briefen (zumindest den deutschen) das jahr 1986.
    eine EG zulassung für motorräder gab es aber erst seint 1998/1999 das ist fakt.
    jetzt sehen wir uns einmal die antwort von der firma kellermann an und dann wird es eindeutig.

    Kann ich beim micro 1000 DF & micro Rhombus DF komplett auf mein Rück- und Bremslicht verzichten? Kann ich mein originales Rücklicht an seinem Platz lassen, wenn ich die micro DF verbaue?

    Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
    Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.
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  4. #134
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    Zitat Zitat von Crazy Alugerdi Beitrag anzeigen
    also das ich geheimes Wissen habe stimmt nicht ich weiß auch nicht`s besser was mir unterstellt wird
    so nach langen suchen habe ich was gefunden, hatte ich Kellermann nicht anschreiben brauchen und mal den Klugscheißer raushängen lassen können


    Wie kann ich erkennen, ob mein Fahrzeug nach europäischem oder ECE Recht oder nach StVZO homologisiert wurde?

    Die Anwendung der Richtlinie richtet sich nach dem Datum der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, nicht nach der Erstzulassung des Motorrades. Ummeldungen oder Neuanmeldungen spielen somit keine Rolle.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie unter dem Punkt „K“ – „17“ die entsprechende Angabe. „E“ steht für EG & ECE Zulassung, „K“ steht für deutsches Recht, ebenso wie „S“ für StVZO.
    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorliegt finden Sie diese Angabe ebenfalls auf dem Typenschild des Motorrades (meistens in der Nähe der Gabel).


    also ich darf amtlich die Kellermann Mirco 1000 LED DF / PL dran bauen , Meine LS ist BJ 1990 und hat E
    ich hoffe damit ist ruhe eingekehrt und alle User wissen jetzt darüber bescheid wo sie schauen müssen

    @ Jogi mir würde berichtet das du eigentlich in Ordnung bist und das nicht so meinst
    Moin Moin,

    da mein jüngstes Fahrzeug von 1990 ist kenn ich mich nicht detailiert mit EG Recht aus. Meines Wissens ist aber keine LS nach EG Recht zugelassen worden da die LS nur bis rund 2000 gebaut wurde und immer noch auf der 1986er ABE beruht. Somit Zulassung nach StVZO. ICh glaube daher nicht, dass Suzuki für die letzten Jahre der LS noch eine EG Zulassung nachgeschoben hatte. Falls doch, so betrifft das m. E. nur die letzten Baujahre ab ca 1997 oder so. Eine 1990er ist definitiv nach StVZO zugelassen (hab selbst eine, und die ist schon ein 91er Modell).

    Ob Kellermann selbst jetzt eine verlässliche Quelle ist soll jetzt mal egal sein, aber wenn man man bei denen auf der FAQ-Seite schaut:

    http://www.kellermann-online.com/de/faq

    Dort die Punkte
    Produkt - DF/PL

    Kann ich beim micro 1000 DF & micro Rhombus DF komplett auf mein Rück- und Bremslicht verzichten? Kann ich mein originales Rücklicht an seinem Platz lassen, wenn ich die micro DF verbaue?
    Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
    Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.

    Und:

    Rechtliches

    Müssen Leuchten der Firma Kellermann in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder Unterlagen mitgeführt werden?



    Kellermann Produkte sind ECE typgeprüft, erkennbar an dem auf jedem Produkt befindlichen Genehmigungszeichen. Mit diesem Prüfzeichen entfällt die Mitführungspflicht der schriftlichen Unterlagen.
    Es müssen daher bei Verwendung von Kellermann Produkten weder Unterlagen mitgeführt werden, noch muss eine Eintragung in die Papiere erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anbauvorschriften eingehalten werden. Wir weisen in den Montageanleitungen auf die einzuhaltenden Abstände und Winkel hin.
    Bei älteren Fahrzeugen (vor 2003), die noch nicht nach europäischem Recht, sondern nach der StVZO homologiert wurden, kann es in seltenen Fällen sein, dass eine Prüfstelle sich weigert, die umgebaute Lichtanlage ohne weiteres zu akzeptieren, weil zum Beispiel die hinteren Blinker nur 180mm Abstand haben. In dem Fall kann es sein, dass die Prüfstelle darauf besteht, folgenden Satz in die Papiere einzutragen: „Beleuchtung entspricht Richtlinie 92/92 EWG.“ Die gesamte Beleuchtung des Fahrzeugs muss dieser Richtlinie entsprechen. Das bedeutet in der Praxis, dass das Vorhandensein einer Begrenzungsleuchte (früher: Standlicht) Pflicht ist. Nach StVZO war sie lediglich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Sie darf entweder parallel zu der Instrumentenbeleuchtung angeschlossen oder separat geschaltet werden (dann ist eine grüne Einschaltkontrolle vorgeschrieben).

    Und

    Wo ist der Unterschied zwischen StVZO und EG-Richtlinie?
    Auf alle Unterschiede zwischen den beiden Regelwerken einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Einige für die Verwendung unserer Produkte wesentliche Punkte sind folgende:
    -der Abstand der hinteren Blinker darf nun 180 mm statt früher 240 mm betragen
    -es ist erlaubt, zwei Rück/Bremslichter und Begrenzungsleuchten (Positionslichter vorn) zu montieren
    -eine Begrenzungsleuchte ist nach EG-Richtlinie Pflicht. Sie muss zur Instrumentenbeleuchtung parallel geschaltet sein.

    Seit dem 17.06.2003 werden alle Motorräder in Deutschland nach der EG-Richtlinie 93/92/EWG zugelassen.


    Fazit:
    Verbindliche Zulassung nach EG-Richtlinie erst ab 17.03.2003, also 3 Jahre nachdem die letzte LS offiziell in Deutschland angeboten wurde. Unwahrscheinlich also, dass überhaupt jemals eine LS nach EG zugelassen wurde da Suzuki wohl kaum für eine neue Homologation eines Auslaufmodells Geld ausgeben würde.

    Dann hat man aber für ein Fahrzeug nach StVZO nur die Möglichleit sich die gesamte Beleuchtung nach EG eintragen zu lassen (mit allen Nachteilen, ist zumindest meine Meinung).

    Aus meiner Sicht ist damit alles gesagt, also Schwamm drüber. Sorry wenn es etwas persönlich geworden ist.

    Gruß

    Jogi





  5. #135
    Chris_Cross
    Gast
    Mein Name ist auch gefallen......................

  6. #136
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Wollt ihr etwas von meinen Problemen abhaben??? sorry-OT aber mal ehrlich, wen kümmerts ob die Blinker schief oder grade hängen.
    Bei anderen Bauteilen gibts doch keine Diskusion, so lange es der Erhöhung des Geräuschpegels dient.
    Blinker machen keinen Krach aber man kann auch aus der Farbe der Reifen eine Wissenschaft machen und/oder einen Glaubenskrieg entfesseln.

    Wird Zeit, das ihr alle wieder auf die Kisten kommt!!! Ihr habt ja einen Winterkoller.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #137
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    tja tom wenn wir da so genau wären müßten wir 90 % aller beiträge löschen.
    das eine ist die gesetzgebung und das andere ist was man daraus macht, mir persönlich wäre das alles schnuppe, nach dem moto erlaubt ist was gefällt.
    Beiträge als Admin sind grün.

  8. #138
    Franky650
    Gast
    Also ich sehs etwas gelassener.

    Übernächste Woche kommt das Ding auffen Hänger zum meinem Stammtüv, bei denen die Auto-Umbauten auch immer waren. Da wird alles sehr genau genommen aber fast alles möglich gemacht, auch wenn es dann mal etwas länger dauert. Sofort nein gesagt wird fast nie.

    Ich weiss, das ich nach StVZO eigentlich nur ein Bremslicht haben darf und die gesame Beleuchtung also auf EG Recht umgestellt werden muss. Das erklärt mir aber alles der Vollgutachter, eintragen lassen werde ich die Kombination sowieso.


    Nun mal was anderes:

    wenn ich meinen Ständer ausklappe, geht die rote "Sidestand" Leuchte an. Starten mit eingelegten Gang und einen Gang einlegen kann ich aber trotzdem.

    Kann es sein das es nach US-recht nicht notwendig ist, dass der Motor ausgeht sondern die Leuchte reicht?

    WIe umschiffe ich das ganze denn am schmalsten? Dachte an ein Öffner-Relais vor der CDI oder sowas? Hat mal jemand sowas umgebaut? Einen selbsteinklappenden STänder möchte ich nicht so gern haben.

    Danke :-)

  9. #139
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Soviel ich weiß sind diese drei Möglichkeiten zugelassen:
    Motor geht aus wenn man nen Gang einlegt.
    Ständer klappt von selber ein wenn man die Kiste aufrichtet.
    Warnleuchte.

    Warum willst Du das umbauen?
    Gruß
    Ralph

    Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
    torn and twisted at the foot of a burning bike

    Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen

    Ich mag keine Bobber

    FORUMSLACKER

  10. #140
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Meine nicht Deutsche LS hat zwar die Provision der Lampe in der Geschwindigkeitsanzeige , da ist aber keine Leuchte drin.

    Der Staenderschalter nimmt die Zuendung weg. Ausserdem muss ich die Kupplung ziehen zum Starten des Motors, aergerlich.

    Ich glaube also, dass du entweder oder haben kannst.

    Desweiteren gibts noch die sehr gefaehrlichen durch Federkraft selbst einklappenden Staender, wo jeder, der sich ohne Erlaubnis
    draufsetzt aufs Bike, einem dasselbe auf den Boden knallt beim runtersteigen.

    Ich gebrauche die nicht benutzte Warnleuchte als Oeldruckleuchte.

    MfG. Günther
    LS650 NP41B 1992
    LS650 NP41A 1996
    Kawa VN1500 1995
    HD Springer 1995
    HD WLA 1944
    Peugeot 102 1968
    Simson Schwalbe 1965

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