Zitat Zitat von der-wirre-Irre Beitrag anzeigen
Das fällt unter Jedermannsrecht, jemanden auf frischer Tat festzuhalten.
Das Jedermannsrecht greift nur, wenn der Täter der Flucht verdächtig ist und seine Person ( Name, Adresse ) nicht sofort festgestellt werden kann, was hier nicht zutrifft, da der Täter Anwohner war. Ein halbwegs pfiffiger Anwalt wird dir aus dem "Festhalten" in Nullkommanix 'ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung zaubern und schon haste die A....karte.

Gruß Attur