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Thema: neuer Blitzer 2013

  1. #1
    2. Administrator Avatar von Moritz
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    neuer Blitzer 2013

    hier mal ein Bild vom neuen Blitzer 2013. Es wird immer verrückter
    IMG-20120604-WA0003.jpg

  2. #2
    Moderator
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    Wenn die neuen Planken jetzt noch künstlich auf alt getrimmt werden wird`s wohl viele treffen.

    Gruss
    Gerhard

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billy
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    Die dinger gibt s bestimmt schon 2-3 Jahre.
    Über kurz oder lang werden wir alle mal ferngesteuert.....

  4. #4
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    Sind die Dinger bei uns überhaupt erlaubt? Ich achte der ADAC hätte da schon vor ein paar Jahren dagegen geklagt und Recht bekommen.
    Immerhin muss dann noch eine Kamera irgendwo rumstehen, das Gesicht muss ja erkennbar sein.

    Ich hab einen guten Trick wie mir die Blitzer nichts anhaben können.

    Chris
    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

  5. #5
    Moderator Avatar von s_point
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    Zitat Zitat von Der einsame Reiter Beitrag anzeigen
    Immerhin muss dann noch eine Kamera irgendwo rumstehen, das Gesicht muss ja erkennbar sein.
    Chris

    was ich gehört hab, nicht mehr
    es ist egal wer gefahren ist, der fahrzeughalter muss bezahlen und kann sich dann die kohle vom tatsächlichen fahrer zurückholen
    in ösiland habens sie so gemacht, weil viele gesagt haben, habs aute verborgt gehabt, weiß nicht mehr, wie der hieß....................da ging den behörden zu viel geld verloren, und nun nicht mehr


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  6. #6
    Moderator Avatar von Nuphi
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    ist zumindest beim Auto in D schon lange so - ist der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren, dann ist der Halter dran. Ich vermute mal, wird beim Mopped nicht viel anders sein.
    Stammtisch Wesermünde
    Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
    -----------------------------------------------------------------

  7. #7
    Savage-IG Mitglied
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    Halte ich für ein Gerücht!
    Das sollte jeder gescheite Anwalt vor Gericht auseinandernehmen können.
    Laut Gesetz ist es so, dass immer eindeutig erkennbar sein muss wer das Fahrzeug gefahren hat!
    Das einzige was passieren kann wenn häufiger Verkehrsdelikte mit dem selben KFZ stattfinden und der Fahrer unbekannt ist muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
    dLzG
    Chris

  8. #8
    Moderator Avatar von Nuphi
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    hm, ich kenn zumindest einen, der aus diesem Grunde zahlen mußte... der hat sich dagegen allerdings auch nicht gewehrt, möglicherweise hätte das ansonsten anders ausgesehen. Schon möglich, daß die hier einfach nur versuchen, den Halter verantwortlich zu halten in der Hoffnung, daß der dann zahlt. Ich seh nachher noch nen Fahrlehrer, den ich kenne, ich glaub, ich frag den mal, rein interessehalber. Denk mal, der könnte das genauer wissen.
    Stammtisch Wesermünde
    Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
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  9. #9
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Es wird sicher nicht mehr lange dauern, dann haben wir vorne auch ein Kennzeichen oder einen Strichcode.
    Derartig abnorme Ideen kreisen ja schon länger durch die Amtsstuben.
    Klar, ich löse auch jeden Blitzer aus (mit erhobenem Mittelfinger), der nur von vorne knipst, aber bleibt die Raserei bei unserem Geschiebe ja wohl in Grenzen.
    Am besten wir lassen uns alle einen GPS-Chip einbauen, dann können die Amtsschimmel Nachtschichten machen, die Fahrten jedes Bürgers auswerten und dem entspechend sanktionieren.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  10. #10
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    Der Fahrer muss innerhalb 6 Wochen identifiziert werden.
    Wenn also Fahrer und Halter nicht identisch sind begibt man erstmal an den Fahrer nicht zu erkennen.
    Die Bußgeldstelle fragt dann gerne bei den Nachbarn nach oder verlangt alle Mitbewohner zu sehen.
    Das Vorstellen der Haushaltsmitglieder kann man verweigern weil die keinerlei hoheitliche Befugnis haben.
    Es werden dann halt alle bei der Polzie vorgeladen oder die Leute lauern vor der Tür.
    Dann tritt Plan B in Kraft. Man erinnert sich plötzlich dass es Tante Olga oder Onkel Viktor aus Nowosibirsk war. Eine Adresse findet man im Stadtplan.
    Dann wird ein Rechtshilfeersuchen an den betreffenden Staat gestellt und die 6 Wochen sind dann meistens vorbei.
    Oft kann man das nicht machen, sonst droht das Fahrtenbuch.

    Ich halte mich weitestgehend an die Vorschriften, dann passiert nicht viel und wenn sind es ein paar Euro.

    Chris
    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

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