Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Unterschied NP41A+NP41B wegen TÜV Gutachten bzw. Eintragung

  1. #1
    Chucky
    Gast

    Unterschied NP41A+NP41B wegen TÜV Gutachten bzw. Eintragung

    Hallo an alle,

    ich möchte nun da ich meine LSL Dragbar und die Ritz Reiser 100mm bekommen habe,nun umbauen.Meine Frage ist,gibt es beim Tüv schwierigkeiten,weil
    die Tüv Gutachten für die Teile alle für die NP41B Auführung sind.Meine Else ist aber eine NP41A BJ.1995.Bin dankbar für jede Antwort.

    MFG

    Chucky

  2. #2
    Chucky
    Gast

    Keiner weiß bescheit oder keiner will antworten.

    Hallo,

    weiß denn niemand den Unterschied zwischen NP41 A und NP41B Elsen?Wäre dankbar für jede Antwort.

    MFG

    Chucky

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
    06.03.2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    2.615
    Du brauchst nicht gleich nen neues Thema aufmachen nur wenn dir zwischen 9 Uhr morgens und 19 Uhr abends keiner antwortet.

    Die meisten sind in der Pfalz beim Treffen.

    Wenns dich beruhigt, es gibt keinen Unterschied.
    Die B sind direkt in Deutschland zugelassen worden.
    Die A ist Rest der Welt und Import.

    Gruss
    Gerhard

  4. #4
    gebläsekühler
    Gast
    ist doch klar B gleich bundesmerkel A gleich ausland :-)

  5. #5
    Speiche
    Gast
    Wenn du "Unterschied A&B Modelle?" in die Suche eingibst, dann kommt da wat!
    Gruß
    Andre

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Janis
    Registriert seit
    10.03.2012
    Ort
    Rodenberg
    Beiträge
    585
    B sind Elsen mit erstzulassung Deutschland A ist der rest der welt (mein ich).
    Frag den Netten Onkel vom Tüv/Dekra ob er da ein Problem sieht,macht die Sache oftmals Stressfreier, im schlimsten Fall ist es eine einzelabname die ca. 20-30 Euro mehr als eine einfache Eintragung kostet.

    Gruß Jan
    Original is scheiße

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Janis
    Registriert seit
    10.03.2012
    Ort
    Rodenberg
    Beiträge
    585
    Ups, hab jetzt Hier geantwortet.
    Original is scheiße

  8. #8
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2004
    Beiträge
    1.378
    Hi,

    da gibt es wirklich schon einiges drüber,
    zusammengefasst:
    - Die Unterschiede sind extrem gering;
    - Der TÜVver kann das eintragen (macht er auch, wenn er Ahnung hat)
    er muss das aber nicht, weil im Gutachten halt kein "A", sondern ein "B" steht.

    MFG, Bauer

Ähnliche Themen

  1. TÜV Gutachten HMH B5-B
    Von cilex im Forum Ls 650-Technik-Fahrwerk
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 26.01.2009, 15:57
  2. Suche TÜV-Gutachten
    Von Stephan_S im Forum Umbauten
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.11.2008, 17:08
  3. NP41A Klärungsbedarf
    Von baladeur im Forum Archiv
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.03.2008, 20:27
  4. Nix TÜV wegen AU!
    Von marjox im Forum Archiv
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 08.07.2007, 22:41

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •