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Thema: Starkstromleitung angebohrt

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
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    Unglücklich Starkstromleitung angebohrt

    Hallo,

    meine besseren Hälfte ist leider etwas unangenehmes passiert. Bei ihrer Arbeit (Raumausstatterin) hat sie anscheinend beim Kunden eine Starkstromleitung mit einem Rigipsdübel beschädigt. Das ominöse allerdings ist, das die Leitung auf einer Rigipsdecke gelegen hat. Direkt über dem Fenster und lose:huh:. Die Kundin hat zwar bis jetzt noch nichts von Regreß gesagt, aber die Befürchtung bewegt uns doch. Die Frage ist nun an alle Kenner: Ist eine Starkstromleitung dort lose verlegt überhaupt zulässig???

    Welchen Stromdetektor kann man empfehlen?? Das soll natürlich nicht mehr passieren, da man ja sieht, das einem Leitungen überall begegnen können. Ist ja auch nicht ganz ungefährlich.

    Vielen Dank schon einmal!!


    Grüße

    Chris

  2. #2
    2. Administrator Avatar von cilex
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    DIN 18015-3 (Installationszonen)
    Verlaufen Kabel oder Leitungen verdeckt in Wänden, Decken oder hinter Verkleidungen, besteht die Gefahr, dass diese durch nachträgliche Arbeiten, z.B. Bohren oder Einschlagen eines Nagels, beschädigt werden.


    Um die Gefahr der Beschädigung zu minimieren, müssen fest verlegte Kabel und Leitungen in Wänden waagerecht, senkrecht oder parallel zu den Raumkanten verlegt werden.

    Aber nach DIN VDE 0100-520 darf der kürzeste und praktischste Weg gewählt werden.

    Steht also im Widerspruch zueinander....

  3. #3
    Moderator
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    Hallo Chris,

    ist deine bessere Hälfte selbstständig oder angestellt?
    Entweder ist erst mal der Arbeitgeber zu benachrichtigen oder die Haftpflicht.
    Auf Rigipsdecken oder Holzdecken liegt ne Menge an Leitungen. Spielt auch keine Rolle ob zulässig oder nicht.
    Wer das Loch bohrt muss vorher prüfen ob er was trifft.

    Eigentlich sind alle Elektro, Metall oder Holz Detektoren aus dem Heimwerkerbereich nutzbar. Manche spüren etwas tiefer, andere weniger tief auf.
    Wenn es eine selbstständige Tätigkeit ist würd ich was aus dem Profibereich aussuchen. Ist doch sicher absetzbar.

    Gruss
    Gerhard

  4. #4
    2. Administrator Avatar von cilex
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    ... falls selbstständig hoffe ich, dass Sie eine Betriebshaftpflicht besitzt. Die Private wird sich dem nicht annehmen.

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