nur mal so ... Alkoholtester muss ab dem 1. Juli in Frankreich von jedem Motorrad- und Autofahrer mitgeführt werden Wer mit seinem Auto oder dem Motorrad in den Frankreich-Urlaub fährt, muss ab Sommer einen Alkoholtester mit sich führen. Andernfalls droht nach einer Übergangsfrist ab dem 1. November ein Bußgeld. Experten bemängeln die Zuverlässigkeit der Pusteröhrchen. Frankreich-Urlauber aufgepasst: Wer mit Auto oder Motorrad nach Paris, in die Bretagne oder an die Côte d’Azur fährt, muss vom Sommer an einen Alkoholtester mit sich führen. Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am 1. Juli in Kraft tritt. Erst nach einer viermonatigen Übergangsfrist werden ab dem 1. November Geldbußen über elf Euro fällig. „Die Maßnahme ist Teil des Kampfes gegen den Unfalltod auf Frankreichs Straßen“, sagt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Im Jahr 2010 verunglückten bei Verkehrsunfällen 3994 Menschen tödlich, bei 31 Prozent dieser tödlichen Unfälle war Alkohol im Spiel (Deutschland: 3648, davon 9,4 Prozent). Gesetzlich vorgeschrieben sind so genannte „Alkohol-Schnelltester“, die Pusteröhrchen werden hauptsächlich in Supermärkten, Apotheken und Drogerien angeboten