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Thema: TÜV- Antworten................

  1. #51
    Chris_Cross
    Gast
    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Wenn man Eintragungspflichtige Teile zurück baut muss man auch wieder Austragen lassen, es soll es zwar geben das zb, mehrere Lenker eingetragen sind, ist lauf meinem Tüff aber nicht zulässig. Der sagt ganz klar dass der Zustand des Mopeds so sein muss wie es im Schein steht.

    Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........ich habs nach 25min aufgegeben. Bei der letzten schnellen Kontrolle fragte mich der "Nette Beamte" welcher drauf sei, nachdem er erst ein komisches Gesicht gemacht hat, und sogar selber grinsen musste. Antwort>> Such dir einen aus...... Im Endeffekt wollten die nur das mopped anschauen

  2. #52
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    10.08.2009
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    Im schönen Cuxland
    Beiträge
    4.645
    Zitat Zitat von Chris_Cross Beitrag anzeigen
    Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........
    Das glaub ich dass man da irgendwann aufgibt, mich würde es auch nicht stören wenn mehrere Sachen drin stehen, aber als ich mal von Einsitzer auf 2 Sitze zurückgebaut habe hatte er gleich alles kontrolliert und dem Istzustand angepasst.
    MFG Dieter



  3. #53
    Morello
    Gast
    Es können im Schein auch mehrere Lenker oder Räder oder Sitze eingetragen sein, es muss nur der Zusatz WAHLWEISE mit im Schein stehen.

  4. #54
    opoha
    Gast

    TÜV Antworten

    Ich hab da noch etwas zum Thema Radabdeckungen, was hier einigen Ausasagen widerspricht. Mein TÜV Prüfer verfährt danach.

    §36a StVZO zu Radabdeckungen.pdf

    Gruss
    op

  5. #55
    Mc6steve
    Gast
    Hallo,
    auch ich habe das Fender Problem:
    Habe folgende Else aufgebaut und nun stehe ich vor dem TÜV.

    Hat jemand eine ähnliche Else (Fender) und seitlichen Kennzeichenhalter eingetragen?

  6. #56
    Savage-IG Mitglied Avatar von Else95
    Registriert seit
    19.04.2013
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    Maintal (nähe Frankfurt/M.)
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    378
    PC131945.jpg

    Beim Elserich meines Mannes ist das seitliche Kennzeichen eingetragen. (Sorry hab nicht alles vorher gelesen, hoffe ich bin nicht am Thema vorbei). Hilft Dir das?
    Gruß
    Carmen
    Wenn der Polizist "Papiere" sagt und ich antworte "Schere", hab ich dann automatisch gewonnen?
    Liebe Grüße von Carmen

  7. #57
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkie
    Registriert seit
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    137
    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    Also wenn ich richtig informiert bin......Sissybar....

    Nach langem hin und her....
    Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!

    Renne mit dem Leben um die Wette.....aber pass auf, daß es dir nicht davon läuft !

  8. #58
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkie
    Registriert seit
    24.05.2015
    Ort
    Ortenau
    Beiträge
    137
    Ich habe da noch was vom TÜV Hamburg gefunden......





    Sie möchten Ihr Motorrad umrüsten oder umbauen?

    TÜV HANSE hat nützliche Ratschläge für Biker zu folgenden Themen zusammengestellt:
    Was darf man?

    - Verwendung von Zubehörteilen;
    - Zulässigkeit;
    - Anbaumaße

    Eintragen oder nicht?
    Wo steht das?

    Rahmen Rahmen
    § 30 StVZO // 2002/24 EG
    Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!

    - kein Schweißen
    - kein Bohren
    - kein Verformen
    - Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
    - alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” werden

    Fußrasten
    Fussrasten


    §§ 30, 61 StVZO

    Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.

    - die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
    - sie müssen klappbar sein
    - es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen ( in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine “Eintragungspflicht” aufgeführt.)

    Lenker/Hebel/Griffe

    Lenker/Hebel/Griffe
    §§ 30, 61 StVZO

    Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden. Lenker,
    Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.


    - alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
    - sie müssen evtl. “eingetragen” werden (siehe Gutachten oder ABE).

    Bremsen

    Bremsen

    §§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG

    Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile. Sie können
    gegen Zubehörteile getauscht werden.
    - Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens “eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
    - Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
    - Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben immer ein Gutachten oder eine ABE und müssen für das entsprechende Motorrad bestimmt sein.
    - Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.) oder eine internationale (EG- oder ECEKennzeichnung) Zulassung besitzen.
    - Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform, genehmigter Nachbau) müssen nicht “eingetragen werden.

    Rad/Reifen

    Rad und Reifen
    §§ 30, 36 StVZO // 97/24 EWG

    Immer auf die richtige Größe, Zuordnung und Bezeichnung achten!
    (Angaben s. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1)


    - auf die richtige Laufrichtung achten!
    - auf den richtigen Reifentyp und -hersteller achten! (ggf. Herstellerfreigabe via Internet herunterladen und evt. abstempeln lassen)
    - bei Tauschfelgen (z.B. PVM, Marchesini usw.) die Zuordnung zum Motorradtyp prüfen und ggf. begutachten lassen!

    Seiten-/Hauptständer

    Seiten-/Hauptstaender
    61StVZO // 93/31 EWG
    Ohne geht´s nicht!

    - ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
    - ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
    - der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)

    Spiegel

    Spiegel
    97/24 EWG
    Auf das Prüfzeichen kommt es an!

    Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

    vor EZ 01.01.1990 1 links
    ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
    ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2

    Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.

    Radabdeckung

    Radabdeckung
    § 30, 36a StVZO
    Radabdeckung
    ja oder nein ??



    - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
    - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
    - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
    - siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.

    Auspuff-/ Ansauganlage

    Auspuff-/ Ansauganlage
    §§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG
    Die “rein - raus”- Technik.


    Aussagen wie: “Der hat sich eben gelöst” , “Die Halteschraube ist abgefallen”, “Der hat auf einmal so geklappert!” werden von der Polizei i.d.R. nicht akzeptiert. Das heißt: Die Betriebserlaubnis ist erloschen (§19 Abs.2 StVZO: ...wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. ...)

    Kennzeichnung:
    Alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen (KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
    Nachweispflicht:
    Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument mitgeführt werden!
    Anbau:
    Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er ohne “Umbauarbeiten” angebaut sein. Keine Veränderungen!
    Lautstärke:
    Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht der Hersteller in der Pflicht!
    Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
    Eine Geräusch-Vergleichsmessung mit den in der Zulassung angegebenen Werten ist beim TÜV HANSE nach Terminabsprache selbstverständlich möglich!

    Lichttechnik

    Lichttechnik

    §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
    Sehen und gesehen werden.
    Aber richtig...
    (Nur mit Prüfzeichen)

    Begrenzungsleuchten /Standlicht:
    - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2
    - in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mmAbblendlicht

    Abblendlicht:

    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2
    - in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    - in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    - in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm

    Fernlicht:Fernlicht

    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1 oder 2
    - in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm
    - in der Höhe: keine besondere Vorschrift
    - blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig.

    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

    Warnblinkanlage:

    - nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
    - besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
    - Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

    Nebelscheinwerfer:

    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - in der Breite:
    nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
    - in der Höhe: max. wie Abblendlicht
    - Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
    - Einschaltkontrollleuchte zulässig

    Bremsleuchten:

    - vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

    Schlußleuchten:Schlussleuchten

    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1oder 2
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm

    Kennzeichenbeleuchtung:

    Kennzeichenbeleuchtung

    - hinten vorgeschrieben

    Rückstrahler hinten:

    - vorgeschrieben, nicht dreieckig
    - Anzahl: 1oder 2
    - in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mmRueckstrahler hinten



    Weitere zulässige Leuchten nach EWG:
    93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11

    - Nebelschlußleuchte
    - Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
    - seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
    - reflektierende, weiße Reifenflanken
    - Parkleuchten
    - Rückfahrscheinwerfer
    - Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer
    .
    Renne mit dem Leben um die Wette.....aber pass auf, daß es dir nicht davon läuft !

  9. #59
    manni
    Gast
    Hallo
    Ich war in der vorigen Woche beim Tüv in Dortmund um abzusprechen was geht und was nicht.Hatte meinen hinteren Fender in etwa in der gleichen Höhe angebracht,der Tüvmann sagte mir das ich meinen Fender bis zu dieser bekannten Höhe Achsmitte 15 cm nach oben und in einer gedachten Linie waagerecht
    zum Reifen ändern muß.Das bedeutete Fenderhalter neu anfertigen Blinkerkabel velängern und am ende des Fenders ein Katzenauge anbringen.
    Ich hoffe das der Tüvmensch am 11.09.15 zufrieden ist und ich die Else endlich auf die Straße bekomme
    Gruß manni

  10. #60
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
    Registriert seit
    12.09.2012
    Ort
    85459 Berglern , nähe Erding / Oberbayern
    Beiträge
    5.431
    Such dir ne andere Prüfstelle, die 15cm sind doch nur ne Richtlinie und werden von den meisten Prüfern(zumindest die die ich kenne)nicht mehr angewandt.
    Gruß
    Ralph

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