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Thema: TÜV- Antworten................

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Crazy Alugerdi
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    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    Sissybar benötigt keine Abnahme PUNKT
    DSCF0034.jpgDSCF0038.jpgDSCF0037.jpg

  2. #2
    Morello
    Gast
    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    Bei einem Einsitzer kannst du hinter dir eine Sissybar anbringen.
    Änderungen die in den Fahrzeugschein eingetragen wurden, müssen bei einer Änderung immer neu abgenommen werden.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    ............Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    Wenn man Eintragungspflichtige Teile zurück baut muss man auch wieder Austragen lassen, es soll es zwar geben das zb, mehrere Lenker eingetragen sind, ist lauf meinem Tüff aber nicht zulässig. Der sagt ganz klar dass der Zustand des Mopeds so sein muss wie es im Schein steht.
    MFG Dieter



  4. #4
    Chris_Cross
    Gast
    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Wenn man Eintragungspflichtige Teile zurück baut muss man auch wieder Austragen lassen, es soll es zwar geben das zb, mehrere Lenker eingetragen sind, ist lauf meinem Tüff aber nicht zulässig. Der sagt ganz klar dass der Zustand des Mopeds so sein muss wie es im Schein steht.

    Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........ich habs nach 25min aufgegeben. Bei der letzten schnellen Kontrolle fragte mich der "Nette Beamte" welcher drauf sei, nachdem er erst ein komisches Gesicht gemacht hat, und sogar selber grinsen musste. Antwort>> Such dir einen aus...... Im Endeffekt wollten die nur das mopped anschauen

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Chris_Cross Beitrag anzeigen
    Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........
    Das glaub ich dass man da irgendwann aufgibt, mich würde es auch nicht stören wenn mehrere Sachen drin stehen, aber als ich mal von Einsitzer auf 2 Sitze zurückgebaut habe hatte er gleich alles kontrolliert und dem Istzustand angepasst.
    MFG Dieter



  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkie
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    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    Also wenn ich richtig informiert bin......Sissybar....

    Nach langem hin und her....
    Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!

    Renne mit dem Leben um die Wette.....aber pass auf, daß es dir nicht davon läuft !

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Gesiima
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    Bei meiner letzten Untersuchung wurde auch die Funktion den Lenkradschlosses überprüft und für gut befunden.
    Wenn es bei dir nicht geht denke ich, dass eine Halterung für ein Bremsscheibenschloss nicht wirklich Abhilfe schafft, da Funktionen am Motorrad funktionieren müssen. Einzig das der Prüfer dann ein Auge zudrückt kannst du hoffen.
    Bein einer Sendung im TV, bei welcher ein TÜV Prüfer begleitet wurde bei der Arbeit kam jemand mit einem etwas älterem Motorrad zur Hauptuntersuchung. Dieses Motorrad hatte noch gar kein Lenkradschloss und der Prüfer meinte, das währe kein Problem, wenn er denn eine Bremsscheibenschloss oder ähnliches mitführt. Dies würde aber auch im Fahrzeugschein vermerkt und bei Verkehrskontrollen abgefragt.

  8. #8
    Moderator
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    Sauerland
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    Schlossfunktion wurde bei meiner beim letzten TÜV auch überprüft.

    Gruss
    Gerhard
    each small candle lights a Corner in the dark

  9. #9
    Morello
    Gast
    Es können im Schein auch mehrere Lenker oder Räder oder Sitze eingetragen sein, es muss nur der Zusatz WAHLWEISE mit im Schein stehen.

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Else95
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    PC131945.jpg

    Beim Elserich meines Mannes ist das seitliche Kennzeichen eingetragen. (Sorry hab nicht alles vorher gelesen, hoffe ich bin nicht am Thema vorbei). Hilft Dir das?
    Gruß
    Carmen
    Wenn der Polizist "Papiere" sagt und ich antworte "Schere", hab ich dann automatisch gewonnen?
    Liebe Grüße von Carmen

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