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Thema: TÜV- Antworten................

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    1.341
    Tom Du hast grundsätzlich schon Recht aber das KBA vermischt ja gewissermaßen auch die
    Vorschriften so dass sich keiner mehr auskennt... siehe KBA-Info Nr. 01-98

    Ich klinke mich hier mal aus, in diesem ganzen Gesetzgebungssumpf über Zulassung usw. hab
    ich wohl nicht den nötigen Durchblick. Werde aber trotzdem weiterlesen wenn es was Neues
    gibt.
    dLzG
    Richie

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Das Lenkschloß ist eigentlich Bestandteil der HU, da es vom Gesetzgeber verlangt ist das am Kfz eine Vorrichtung gegen unbefugtes Benutzen vorhanden sein muß.
    Ich hab aber noch nie erlebt, das es jemand geprüft hat, wenn der Schaden nicht offensichtlich ist.
    Alpha hat aber eine Halterung für sein Bremsscheibenschloß am Moped, wo man es ständig am Motorrad mit führen könnte.
    Das würde sicher Abhilfe schaffen, wenn es Fragen von prüfender Seite geben sollte.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    elkroellosso
    Gast
    Zitat Zitat von Specter Beitrag anzeigen
    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.

    ja der wert lässt sich ja nachschlagen. mir gings drum was das heißt von wegen tangentialer mitte... aber ich glaub ich frag tatsächlich mal einen von den prüfern da. Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist. Da will man einmal brav befolgen was die da von einem fordern und dann wird das echt zu nem Urwald.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von elkroellosso Beitrag anzeigen
    ............... Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist..
    Is doch gut so, denn wenn alles knallhart unmissverständlich formuliert wäre, würde man nach §21 gar nix mehr eingetragen bekommen.
    MFG Dieter



  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Janis
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Is doch gut so, denn wenn alles knallhart unmissverständlich formuliert wäre, würde man nach §21 gar nix mehr eingetragen bekommen.
    Dito

    Gruß Jan
    Original is scheiße

  6. #6
    Moderator Avatar von Nuphi
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    1.622
    TÜVver sind manchmal echt der Brüller. ich hab gerade erst wieder ne schöne Story gehört - nach dem Auspuff haben die nicht geschaut, hat die auch überhaupt nicht interessiert, was da letztlich drangeschraubt ist (und auch nicht, daß Nieten ausgebohrt waren), die wollten wohl nur im Auspuff ein Loch haben, damit se der Else eine Sonde in den Arxxx schieben können, der gesamte Umbau von der Karre hat die null gekratzt, fanden die alles völlig normal, aber ne TÜV-Plakette gabs letztlich nicht wegen einer fehlenden E-Nummer auf einem nicht ganz mittigen Rückstrahler. Da fasst man sich doch ans Hirn.
    Stammtisch Wesermünde
    Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
    -----------------------------------------------------------------

  7. #7
    Amethyst
    Gast
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Joehennes
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    Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
    Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
    Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


    Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
    So weit ich weiß, kannst Du nicht.
    Ist die Else z.B. als "Einsitzer" umgebaut und eingetragen, dann kann´ste nicht einfach wieder die original Sitzbänke montieren und den Soziusbetrieb wieder aufnehmen.
    Vieleicht gibts es für bestimmte Umbauten auch Ausnahmen, aber dann müssten auch beide Varianten eingetragen sein.
    Gruß

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Joehennes
    Registriert seit
    23.04.2013
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    Recklinghausen in NRW
    Beiträge
    100

    Lenkradschloss

    Zum Thema Tüv habe ich auch noch eine Frage:
    Ist ein funktionierendes Lenkradschloss immer noch ein Prüfmerkmal des TüV?
    Bei meiner Else funktioniert nämlich dieses nicht mehr.

    gruß

    joehennes

  10. #10
    Morello
    Gast
    Zitat Zitat von Joehennes Beitrag anzeigen
    Zum Thema Tüv habe ich auch noch eine Frage:
    Ist ein funktionierendes Lenkradschloss immer noch ein Prüfmerkmal des TüV?
    Bei meiner Else funktioniert nämlich dieses nicht mehr.

    gruß

    joehennes
    Ja ist es, wird aber sehr selten überprüft

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