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Thema: TÜV- Antworten................

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von blizz Beitrag anzeigen
    Hmm, danke für deine Antwort. Hab ich mich anscheinend zu schnell "einlullen" lassen...

    Aber finde es trotzdem krass das die Meinungen soweit auseinander gehen und, nach meinem Verständnis, klare Regeln herrschen und auch wieder nicht. Also dürfte ich nun im Prinzip mein Mopped so umbauen wie es hier: http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ gebaut ist?

    Noch ne Frage zum Auspuff: In der Zulassung ist das Standgeräusch mit 93 dB und das Fahrgeräusch mit 82 dB angegeben. Nach welchem Wert muss ich mich richten wenn ich nen anderen Topf/Auspuff anbauen will? Prüfer meinte nach Standgeräusch, weil Fahrgeräusch lässt sich schlecht messen.

    Gruß
    Moin Moin,

    dein Prüfer hat ja so gar keine Ahnung. Ausschlaggebend bei einem Auspuff ist die Gesetzeslage bei der Erstzulassung. D. h. wenn dein Mopped 82 dB Fahrgeräusch hat und auch gesetzlich nicht mehr erlaubt sind, dann darf der neue Auspuff auch nicht mehr als 82 dB Fahrgeräusch bringen. Meine 1990er LS hatte ursprünglich auch 82 dB eingetragen, da die EZ aber vor dem 1.10.1990 lag dürfte ich noch legal bis zu 86 dB haben. Mir wurde daher auch ein lauterer Auspuff (natürlich nach entsprechenden Messungen) eingetragen. Sofern das Fahrgeräusch passt (die Messung ist aufwändiger als ne Standgeräuschmessung, klar, aber mit zwei Mann machbar) wird nur noch das Standgeräsuch ermittelt und eingetragen. Das Standgeräusch uunterliegt keinem Grenzwert, einzig ausschlaggebend ist das Fahrgeräusch, das Standgeräusch dient nur der vereinfachten Überprüfbarkeit bei der HU oder bei der Rennleitung.

    Anderen Auspuff ohne ABE wird nach EZ 1.1.1989 schwierig, da neben einer Fahrgeräuschmessung (kann nicht jede Prüfstelle, Kosten etwa 200-300 Euro) auch noch eine Leistungsmessung und ein Abgasgutachten nötig sind. Das Abgasgutachten ist hierbei nicht einfach nur ne CO-Messung wie bei der HU sondern kostet etwa 1000-2000 Euro. Von daher ist es m. E. absolut unwirtschaftlich das bei nem Mopped machen zu lassen, dann lieber umbauen auf alten Rahmen.

    Das mit dem Heck kommt auf den Prüfer an. Trägt nicht jeder ein, ist aber machbar. Rücklicht und Bremslicht und Rückstrahler müssen mittig sitzen, sehe ich auf deinem Foto nicht. Bei EZ nach 1.1.1990 brauchst du zwei Spiegel. Grundsätzlich ist also die Optik wie auf dem Foto machbar, wenn man obige Punkte löst.

    Mögliche Alternative wären die Kellermänner-Brems-Rücklicht-Blinkkombination hinten (auch von anderen Herstellern erhältlich). Hierbei würde ich mir diese Blinker aber immer eintragen lassen. Sie sind zwar E-geprüft, aber nach meinem Verständnis nicht bei Fahrzeugen nach StVZO zulässig, da gemäß StVZO nur ein Brems-oder Rücklicht erlaubt ist. Kennzeichen mit Beleuchtung seitlich sollte auch kein Thema sein. Rückstrahler müsste noch irgendwo mittig dran (sind 3 Punkte wenn der fehlt, das wäre es mir nicht wert).

    Beim Spiegel bin ich schmerzfrei, da käme bei mir nur ein zweiter für den TÜV drauf. Fahre auf allen meinem Moppeds nur einen Spiegel. Da ich nicht viel in der Stadt fahre reicht mir das.

    Vorverlegte Fußrasten gibt es auch gegen Geld zu kaufen. Ansonsten scheint mir an dem Foto nix weiter außergewöhnliches dran zu sein.

    Gruß

    Jogi

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Martini
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    Finde das Vorhaben (dein Bildanhang) absolut optimal.
    Das ist ne Einsitzer die ich als Opti-Design bewerte.

    Da werden sich die TÜV - Probleme lösen lassen.
    Son Teil nicht durchzubringen kann nicht sein.
    Mach's. Geiles Bike.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Anstatt dem Stummelfender hinten kannste ja auch nen mitschwingenden anbauen,
    den kannst denn auch länger machen und der sieht trotzdem ned schlecht aus.

    Schau mal in die Galerie, da gibts paar schöne Lösungen :)
    dLzG
    Richie

  4. #4
    000grunge000
    Gast
    leider sind seitliche kennzeichenhalter nicht aufgeführt

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Zitat Zitat von 000grunge000 Beitrag anzeigen
    leider sind seitliche kennzeichenhalter nicht aufgeführt
    Wie meinste des??
    dLzG
    Richie

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Zitat Zitat von Lotzbub Beitrag anzeigen

    [...]
    Kennzeichenhalter:

    Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.
    [...]


    P.S.noch Fragen ?
    JA!

    Das ist so nicht ganz richtig, die 300mm gelten für 4-rädrige KFZ.

    zitat 93/94 EWG KLICK! :

    [...]
    5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN

    5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

    [...]
    dLzG
    Richie

  7. #7
    elkroellosso
    Gast
    Sagt mal habt ihr da auch was für uns Österreicher in peto? Mir gehts hauptsächlich ums Heck. d.H. mitschwingender Fender und seitliche Kennzeichen Halterung. Beim HEckfender hab ich mal was gelesen das ungefähr so klang :" Der hintere Kotflügel soll mind. 10 (kann mich nimmer erinnern) über die TANGENTIALE MITTE ragen" was heißt das? grüße el

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.
    dLzG
    Richie

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von KP23
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    Zitat Zitat von Specter Beitrag anzeigen
    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.
    Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht

  10. #10
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von KP23 Beitrag anzeigen
    Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht
    Alle anderen auch. Die LS650 ist nach deuteschem Straßenverkehrsrecht und der damit in Zusammenhang stehenden Zulassungverordnung für den Straßenverkehr zugelassen. Mal sehn, wann der letzte das begreift???
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



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