Zitat Zitat von blizz Beitrag anzeigen
Hmm, danke für deine Antwort. Hab ich mich anscheinend zu schnell "einlullen" lassen...

Aber finde es trotzdem krass das die Meinungen soweit auseinander gehen und, nach meinem Verständnis, klare Regeln herrschen und auch wieder nicht. Also dürfte ich nun im Prinzip mein Mopped so umbauen wie es hier: http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ gebaut ist?

Noch ne Frage zum Auspuff: In der Zulassung ist das Standgeräusch mit 93 dB und das Fahrgeräusch mit 82 dB angegeben. Nach welchem Wert muss ich mich richten wenn ich nen anderen Topf/Auspuff anbauen will? Prüfer meinte nach Standgeräusch, weil Fahrgeräusch lässt sich schlecht messen.

Gruß
Moin Moin,

dein Prüfer hat ja so gar keine Ahnung. Ausschlaggebend bei einem Auspuff ist die Gesetzeslage bei der Erstzulassung. D. h. wenn dein Mopped 82 dB Fahrgeräusch hat und auch gesetzlich nicht mehr erlaubt sind, dann darf der neue Auspuff auch nicht mehr als 82 dB Fahrgeräusch bringen. Meine 1990er LS hatte ursprünglich auch 82 dB eingetragen, da die EZ aber vor dem 1.10.1990 lag dürfte ich noch legal bis zu 86 dB haben. Mir wurde daher auch ein lauterer Auspuff (natürlich nach entsprechenden Messungen) eingetragen. Sofern das Fahrgeräusch passt (die Messung ist aufwändiger als ne Standgeräuschmessung, klar, aber mit zwei Mann machbar) wird nur noch das Standgeräsuch ermittelt und eingetragen. Das Standgeräusch uunterliegt keinem Grenzwert, einzig ausschlaggebend ist das Fahrgeräusch, das Standgeräusch dient nur der vereinfachten Überprüfbarkeit bei der HU oder bei der Rennleitung.

Anderen Auspuff ohne ABE wird nach EZ 1.1.1989 schwierig, da neben einer Fahrgeräuschmessung (kann nicht jede Prüfstelle, Kosten etwa 200-300 Euro) auch noch eine Leistungsmessung und ein Abgasgutachten nötig sind. Das Abgasgutachten ist hierbei nicht einfach nur ne CO-Messung wie bei der HU sondern kostet etwa 1000-2000 Euro. Von daher ist es m. E. absolut unwirtschaftlich das bei nem Mopped machen zu lassen, dann lieber umbauen auf alten Rahmen.

Das mit dem Heck kommt auf den Prüfer an. Trägt nicht jeder ein, ist aber machbar. Rücklicht und Bremslicht und Rückstrahler müssen mittig sitzen, sehe ich auf deinem Foto nicht. Bei EZ nach 1.1.1990 brauchst du zwei Spiegel. Grundsätzlich ist also die Optik wie auf dem Foto machbar, wenn man obige Punkte löst.

Mögliche Alternative wären die Kellermänner-Brems-Rücklicht-Blinkkombination hinten (auch von anderen Herstellern erhältlich). Hierbei würde ich mir diese Blinker aber immer eintragen lassen. Sie sind zwar E-geprüft, aber nach meinem Verständnis nicht bei Fahrzeugen nach StVZO zulässig, da gemäß StVZO nur ein Brems-oder Rücklicht erlaubt ist. Kennzeichen mit Beleuchtung seitlich sollte auch kein Thema sein. Rückstrahler müsste noch irgendwo mittig dran (sind 3 Punkte wenn der fehlt, das wäre es mir nicht wert).

Beim Spiegel bin ich schmerzfrei, da käme bei mir nur ein zweiter für den TÜV drauf. Fahre auf allen meinem Moppeds nur einen Spiegel. Da ich nicht viel in der Stadt fahre reicht mir das.

Vorverlegte Fußrasten gibt es auch gegen Geld zu kaufen. Ansonsten scheint mir an dem Foto nix weiter außergewöhnliches dran zu sein.

Gruß

Jogi