aber wo sehe ich nuneindeutig on mein bike nach nationalen Bestimmungen zugelassen ist oder nach EU????
aber wo sehe ich nuneindeutig on mein bike nach nationalen Bestimmungen zugelassen ist oder nach EU????
Moin Moin,
die 60 qcm bezieht sich auf die StVZO. Wenn dein Mopped nach EG ist musste du diese Mindestgrößen einhalten, und das sind 100 qcm! Da gibt es dann auch noch Mindestdurchmesser bei runden Spiegeln etc.
Gruß
Jogi
wer soll da noch durchblicken?
Nach meiner Quelle (TÜV-Buch Motorrad, Stand 2004) kommt die EG-Typengenehmigung erst ab Juni '99 zum tragen, also allenfalls für die wenigsten eLSen.
Zum Thema Radabdeckung/Schutzblech steht dort:
-VA Vorderkante: min. Senkrechte durch Achse
Hinterkante: max. 150mm über Achse
-HA vorne und hinten max. 150mm über Achse
Wo steht eigentlich das mit der Lenkerhöhe? Ich habe hierzu bislang nichts gefunden.
Warum macht ihr eigentlich aus Antworten Fragen?
LS= Lichtig Sön
Frage: schreibt der plakettenlecker was vor zum thema warneinrichtung (hupe)?
meines erachtens steht es nirgends also könnt man auch eine handtröte anbauen (hat mein schwiegervater so)
ich selber will auch keine 08/15hupe aber die werdet ihr bestimmt nochmal zu hören bekommen =P
Moin Moin,
auch da gibt es Vorschriften...
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe
In der StVZO dürfte das so in den §50/60 stehen. Bau dir ne kleine zulässige Hupe an und für Späßken ne andere über ne seperaten Taster/Relais.
Gruß
Jogi
Hi,
ich war heute mal beim Tüv, um meine eventl. Umbauten zu besprechen. Die Tüver in Heidelberg-Wieblingen sind gut drauf. So bekam ich einige Antworten.
Meine ELse ist bj. 95 und daher per STVO zugelassen.
1. Radabdeckung d.h. Spritzschutz hinten darf weg.
2. Kellermänner Kombi Rücklicht/Bremse/Blinker dürfen montiert werden.
3.a. Kennzeichenhalter seitlich kein Problem, wenn Teilegutachten/ABE vorhanden. Das ganze muss dann vorschriftsmäßig montiert werden und darf nicht breiter sein, als der Lenker vorne.
3.b. Keinzeichen hinter Sissy-Bar auch kein Problem.
4. Haltergriff für Sozius muss auch bei durchgehender Sitzbank vorhanden sein.
5. Tacholoch im Tank darf zugespachtelt sein.
6. Sägezahn bei Exedra Reifen kommen seiner Meinung nach von defekter Vorderradfederung.
So! That's it.
Grüße
Also ich war heute beim Tüv und der hat gesagt das ich ne StVZO Zulassung habe, in meinem Fahrzeugschein steht unter K: E164*
Ich bin verwirrt :D
Ich hab da noch etwas zum Thema Radabdeckungen, was hier einigen Ausasagen widerspricht. Mein TÜV Prüfer verfährt danach.
§36a StVZO zu Radabdeckungen.pdf
Gruss
op