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Thema: TÃœV- Antworten................

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    AW: TÃœV- Antworten................

    Moin Moin,

    auch da gibt es Vorschriften...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe

    In der StVZO dürfte das so in den §50/60 stehen. Bau dir ne kleine zulässige Hupe an und für Späßken ne andere über ne seperaten Taster/Relais.

    Gruß

    Jogi

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
    Registriert seit
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    401

    Lächeln AW: TÃœV- Antworten................

    Hi,

    ich war heute mal beim Tüv, um meine eventl. Umbauten zu besprechen. Die Tüver in Heidelberg-Wieblingen sind gut drauf. So bekam ich einige Antworten.

    Meine ELse ist bj. 95 und daher per STVO zugelassen.

    1. Radabdeckung d.h. Spritzschutz hinten darf weg.

    2. Kellermänner Kombi Rücklicht/Bremse/Blinker dürfen montiert werden.

    3.a. Kennzeichenhalter seitlich kein Problem, wenn Teilegutachten/ABE vorhanden. Das ganze muss dann vorschriftsmäßig montiert werden und darf nicht breiter sein, als der Lenker vorne.

    3.b. Keinzeichen hinter Sissy-Bar auch kein Problem.

    4. Haltergriff für Sozius muss auch bei durchgehender Sitzbank vorhanden sein.

    5. Tacholoch im Tank darf zugespachtelt sein.

    6. Sägezahn bei Exedra Reifen kommen seiner Meinung nach von defekter Vorderradfederung.

    So! That's it.


    Grüße

  3. #3
    vk650
    Gast

    AW: TÃœV- Antworten................

    sorry ich verstehe das mit 150mm Radabdeckung nicht, kann mir jemand es einfacher erklären ? wie ist es gemeint ? (für Heck)

  4. #4
    Savage-IG Mitglied
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    17.07.2004
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    1.379

    AW: TÃœV- Antworten................

    Hi,

    du stehst neben deiner Karre; Gabel ist links, Heck rechts.
    Die Radabdeckung (vorne & hinten) muss jetzt (jeweils rechts) mindestens so hoch sein wie die Radachse + 150 mm.
    Also von "3 Uhr" am Rad 150 mm nach oben gemessen
    oder das Maß der Radachse (z.B. 31 cm hinten) plus 15 cm (wären dann 46 cm mindeste Höhe von der Radabdeckung).
    Tiefer geht immer, aber höher nur nach Absprache midden TÜV oder nach EU Recht.
    Bei der ganzen Messerei muss die Maschine senkrecht stehen, nicht auf dem Ständer.

    MFG, Bauer

  5. #5
    vk650
    Gast

    AW: TÃœV- Antworten................

    aber so gesehen ist der original Heck bei der Else wesentlich höher ?
    Und mehr als 90% Umbauten die wir haben ebenso nicht zulässig ?
    Ich begreige es nicht wirklich :sad:

    Hier hab mal Bild gefunden:
    Schutzblech.jpg

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
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    Ringenberg/Großenheidorn
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    3.150

    AW: TÃœV- Antworten................

    Moin Moin,

    es geht um die Radabdeckung, nicht ums Heck. Du hast ja noch nen Kennzeichenhalter und den Spritzschutz am Heck, oder?

    Gruß

    Jogi

  7. #7
    vk650
    Gast

    AW: TÃœV- Antworten................

    nöö habe ich nicht, vermutlich hat der Vorbezitzer schon weggeschraubt, ich kenne auch wenig die somit rum fahren.
    Schau doch die Galerie an, dann weiss du was ich meine. ich habe ja auch Umbauten gemeint.

  8. #8
    Kobi
    Gast
    Also ich war heute beim Tüv und der hat gesagt das ich ne StVZO Zulassung habe, in meinem Fahrzeugschein steht unter K: E164*
    Ich bin verwirrt :D

  9. #9
    blizz
    Gast
    Es tut mir Leid liebe Leute aber ich muss den Fred hier mal ausgraben.

    Ich war heute mit diesem Gefährt ( http://imageshack.us/photo/my-images/32/img03541n.jpg/ ) bei der Dekra und habe mir Tüv geholt. Dabei habe ich den Prüfer gleich mal gefragt, in wie weit ich daran rumbasteln kann um ein Motorrad in diesem Style zu bekommen --> http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ .

    Naja er meinte gleich das das mit dem hinteren Fender schon mal Tabu ist weil nach STVZO die 150 mm zu tragen kommen. Wirklich interessant ist allerdings die Tatsache das es sich hierbei nicht um die Höhe, wie ich in einigen Beiträgen hier gelesen habe, sondern um die Länge des Fenders von der Radachse handelt --> http://imageshack.us/a/img27/311/img0354i.png

    Also stellt sich mir die Frage wie bekomme ich das Motorrad nach EU-Richtlinien zugelassen??? Will ja schließlich den Fender kürzen Oder ist das ein brotloses Unterfangen? Will nächste Woche Montag oder Dienstag nämlich auf die Zulassungstelle zum Anmelden...

    Grüße, Marcus

  10. #10
    opoha
    Gast

    TÃœV Antworten

    Ich hab da noch etwas zum Thema Radabdeckungen, was hier einigen Ausasagen widerspricht. Mein TÜV Prüfer verfährt danach.

    §36a StVZO zu Radabdeckungen.pdf

    Gruss
    op

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