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Thema: TÜV- Antworten................

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    elkroellosso
    Gast
    Sagt mal habt ihr da auch was für uns Österreicher in peto? Mir gehts hauptsächlich ums Heck. d.H. mitschwingender Fender und seitliche Kennzeichen Halterung. Beim HEckfender hab ich mal was gelesen das ungefähr so klang :" Der hintere Kotflügel soll mind. 10 (kann mich nimmer erinnern) über die TANGENTIALE MITTE ragen" was heißt das? grüße el

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.
    dLzG
    Richie

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von KP23
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    Zitat Zitat von Specter Beitrag anzeigen
    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.
    Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht

  4. #4
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von KP23 Beitrag anzeigen
    Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht
    Alle anderen auch. Die LS650 ist nach deuteschem Straßenverkehrsrecht und der damit in Zusammenhang stehenden Zulassungverordnung für den Straßenverkehr zugelassen. Mal sehn, wann der letzte das begreift???
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Tom Du hast grundsätzlich schon Recht aber das KBA vermischt ja gewissermaßen auch die
    Vorschriften so dass sich keiner mehr auskennt... siehe KBA-Info Nr. 01-98

    Ich klinke mich hier mal aus, in diesem ganzen Gesetzgebungssumpf über Zulassung usw. hab
    ich wohl nicht den nötigen Durchblick. Werde aber trotzdem weiterlesen wenn es was Neues
    gibt.
    dLzG
    Richie

  6. #6
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Specter Beitrag anzeigen
    Tom Du hast grundsätzlich schon Recht aber das KBA vermischt ja gewissermaßen auch die
    Vorschriften so dass sich keiner mehr auskennt... siehe KBA-Info Nr. 01-98

    Ich klinke mich hier mal aus, in diesem ganzen Gesetzgebungssumpf über Zulassung usw. hab
    ich wohl nicht den nötigen Durchblick. Werde aber trotzdem weiterlesen wenn es was Neues
    gibt.
    Denk mal bloß nicht, das ich da den großen Durchblick habe. Aber so ein paar grundsätzliche Dinge sollte man schon wissen. Die Herrschaften, die unterwegs, gelegtlich am Wegesrande lauern, wissen ja selbst nicht mehr was nu erlaubt ist, was geht und was nicht.
    So lange es der einzelne nicht übertreibt, geht das ja meist auch glimpflich über die Bühne. Der eine oder andere sarkastische Komentar inklusive.
    Ich finde es nur seltsam, das so banale Dinge wie die Geräuschkulisse der älteren Fahrzeuge einfach mal so auf 84 Db EU konform in den Papieren umgeschrieben werden, wenn man nicht genau aufpasst, bei einer Änderung der Fahrzeugpapieren, z. Bsp. bei Gebrauchtkauf und Ummeldung des Kfz.
    Das ist der Grund, warum ich mich eben hin und wieder mit solchem Kram beschäftige. Klar, ich lege immer alles zu meinen Gunsten aus und versuche das auch bei Anbau- und Umbaumaßnahmen und der darauf folgenden Abnahme durch zu setzten. Meist klappt es ja auch. Man muß nur auch mal ein "Nein" akzeptieren können.
    In einer etwas gemäßigten Altersgruppe angekommen, versuche ich auch von mir aus, die gesetzlchen Richtlinien und Anbauvorschriften einigermaßen einzuhalten. ... oder auch nicht.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von feuerkroete
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    bei mir habenses schon geprüft.... letztes mal.... aber das war auch so nen ganz genauer -.-

  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Das Lenkschloß ist eigentlich Bestandteil der HU, da es vom Gesetzgeber verlangt ist das am Kfz eine Vorrichtung gegen unbefugtes Benutzen vorhanden sein muß.
    Ich hab aber noch nie erlebt, das es jemand geprüft hat, wenn der Schaden nicht offensichtlich ist.
    Alpha hat aber eine Halterung für sein Bremsscheibenschloß am Moped, wo man es ständig am Motorrad mit führen könnte.
    Das würde sicher Abhilfe schaffen, wenn es Fragen von prüfender Seite geben sollte.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    elkroellosso
    Gast
    Zitat Zitat von Specter Beitrag anzeigen
    Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

    Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
    gelten da es ja EU Richtlinien sind.

    ja der wert lässt sich ja nachschlagen. mir gings drum was das heißt von wegen tangentialer mitte... aber ich glaub ich frag tatsächlich mal einen von den prüfern da. Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist. Da will man einmal brav befolgen was die da von einem fordern und dann wird das echt zu nem Urwald.

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von elkroellosso Beitrag anzeigen
    ............... Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist..
    Is doch gut so, denn wenn alles knallhart unmissverständlich formuliert wäre, würde man nach §21 gar nix mehr eingetragen bekommen.
    MFG Dieter



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