Zitat Zitat von Lotzbub Beitrag anzeigen

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Kennzeichenhalter:

Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.
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P.S.noch Fragen ?
JA!

Das ist so nicht ganz richtig, die 300mm gelten für 4-rädrige KFZ.

zitat 93/94 EWG KLICK! :

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5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN

5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

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