JA!
Das ist so nicht ganz richtig, die 300mm gelten für 4-rädrige KFZ.
zitat 93/94 EWG KLICK! :
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5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN
5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.
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