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Thema: Lenkerendenblinker

  1. #1
    vespav501963
    Gast

    Lenkerendenblinker

    WEnn ich Lenkerendenblinker verbaut habe, sind dann die Heckblinker überflüssig, oder will die der TÜV trotzdem dran haben?

    Gruß Manuel

  2. #2
    Moderator
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    Hängt vom Baujahr ab.
    Einfach mal googeln.

    Gruss
    Gerhard

  3. #3
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    wenn vor Erstzulassung 1.1.1987 zugelassen geht es bei ausreichender Lenkerbreite (560 mm) und nicht zu starker Lenkerkröpfung ohne hintere Blinker. Die Lenkerendenblinker brauchen aber ein Prüfzeichen für vorne und hinten (Kellermänner oder die O-Augen von Louis haben es nicht).

    Dann gibt es noch die Grauzone bis zur EG-Zulassung die vier Blinker vorschreibt. Hier trägt mancher TÜV LEnkerblinker ein, ich würde aber darauf achten, dass die hinteren Blinker explizit ausgetragen sind. Ab EG-Zulassung geht nix mehr ohne hintere Blinker.

    Gruß

    Jogi

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Das habe ich mal aus einer Tüfflektüre, wichtig ist der letzte Hinweis. Is aber genau das was Jogi schon geschrieben hat.
    Wichtig ist zu wissen das es Lenkerendenblinker gibt, die nach hinten scheinend keine Zulassung habenAnhang 5925
    MFG Dieter



  5. #5
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    nach meinen bisher gesammelten Erfahrungen könnte es sein, dass Hein Gericke Ochsenaugenblinker anbietet die für vorne und hinten geprüft sind (11 und 12).

    Gruß

    Jogi

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Stimmt, grad mal nachgelesen.
    MFG Dieter



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    wenn vor Erstzulassung 1.1.1987 zugelassen geht es bei ausreichender Lenkerbreite (560 mm) und nicht zu starker Lenkerkröpfung ohne hintere Blinker. Die Lenkerendenblinker brauchen aber ein Prüfzeichen für vorne und hinten (Kellermänner oder die O-Augen von Louis haben es nicht).

    Dann gibt es noch die Grauzone bis zur EG-Zulassung die vier Blinker vorschreibt. Hier trägt mancher TÜV LEnkerblinker ein, ich würde aber darauf achten, dass die hinteren Blinker explizit ausgetragen sind. Ab EG-Zulassung geht nix mehr ohne hintere Blinker.

    Gruß

    Jogi
    Es geht auch mit EZ 96
    Dieter
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  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von pahld Beitrag anzeigen
    Es geht auch mit EZ 96
    Dieter
    Da sieht man es wieder, nichts ist unmöglich.
    MFG Dieter



  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von pahld Beitrag anzeigen
    Es geht auch mit EZ 96 Dieter
    Ich weiß, mancher Prüfer macht das, hatte ich ja oben geschrieben. Nach EZ 1.1.1987 sollte man aber nur drauf achten, dass, wie bei dir, die hinteren Blinker ausgetragen sind. Es gibt nämlich einige Prüfer die die O-Augen eintragen aber im Fall der Fälle behaupten, dass hinten Blinker drauf waren. Und um Diskussionen, auch mit der Rennleitung, zu vermeiden auf einen solchen Eintrag achten. So einen hab ich auch. Gruß Jogi

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