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Thema: Biker gegen Rechts

  1. #1
    wolfsister
    Gast

    Biker gegen Rechts

    Wenn diese Beispiel Schule macht, ist jeder gefährdet, der ein 'Biker gegen Rechts' Patch trägt.

    http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag...id=761&sid=138

    Ich habe ein 'Don't touch' Patch. Muß ich jetzt Angst haben, wegen Förderung der Gewalt gegen Kinder belangt zu werden?
    Oh armes Deutschland, bei dieser Justiz

    Gruß
    Anke

  2. #2
    Ronny
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Moin!
    Wir haben ja -angeblich- das Recht auf freie Meinungsäußerung. Also sollte es jedem Bürger gestattet sein, seine Meinung, in welche Richtung auch immer, kundzutun ohne dafür rechtlich belangt zu werden.
    Auch wenn es um Symbole oder Zeichen geht, die in der Vergangenheit eine etwas seltsame Verwendung gefunden haben, sollte hier mehr Toleranz geübt werden.
    Denkt doch nur mal an die Flagge der Südstaaten der USA. Sie wird von sehr vielen öffentlich als Patch oder Aufkleber oder sonstwie getragen, obwohl in diesen Südstaaten die Sklaverei bis zum Exzess betrieben wurde und noch heute große Teile der Bevölkerung unter dem Rassismus leiden.
    Ronny

  3. #3
    Secretwish
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Hi Anke,

    vielleicht hilft es einem ja, wenn man bedenkt, dass beim Amtsgericht nicht unbedingt die fähigsten Richter sitzen ;D und bei der Staatsanwaltschaft. Unterhalte Dich mal mit nem Richter vom Bundesgericht - macht Spaß ;D ;D

    Sigrid

  4. #4
    dragonheart
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts


    vielleicht hilft es einem ja, wenn man bedenkt, dass beim Amtsgericht nicht unbedingt die fähigsten Richter sitzen ;D und bei der Staatsanwaltschaft. Unterhalte Dich mal mit nem Richter vom Bundesgericht - macht Spaß ;D ;D
    Da brauchst Du Dich mit denen gar nicht erst unterhalten. Da rennt man so einem Firlefanz nach, lässt aber Kinderschänder und Mörder wieder auf freien Fuß >:( >:( >:(
    Haben die nix wichtigeres zu tun???

    [glb]Da könnt ich aus der Haut fahren!!![/glb]

    Mara

  5. #5
    Fritz
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Hallo Anke,

    das macht Angst :o und wütend >:(

    Hoffentlich bekommen SIE uns nicht auch einmal wegen diesem Patch dran...


    Gruß Fritz

  6. #6
    Secretwish
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Kann ich gut nachvollziehen Mara, aber man muss sich nicht wirklich wundern, wenn schon die Anträge seitens des Anwaltes oder der Staatsanwaltschaft, sei es nun im zivil- oder arbeitsrechtlichen Bereich, falsch gestellt werden. Nicht nur die Anträge, sondern auch die Vorgehensweise.
    Ist schon ein spannendes Thema und die Entscheidungsfindung nach dem eigenem Rechtsempfinden ist nicht immer nachvollziehbar.
    Getreu dem Motto: Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.

    Ich habe mal als ehrenamtliche Richterin gearbeit (kann man sich übrigens bei der Gewerkschaft melden) und habe mit Richtern in den einzelnen Stufen wie Arbeitsgericht, Land- und Bundesgericht Sitzungen beiwohnen dürfen. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden hätte ich oft gerne anders votiert, aber die grottig schlecht vorbereiteten Anträge, Recherchen und Stellungnahmen von Anwälten lassen einem dabei verzweifeln. Ich kann gar nicht alles erzählen, was da für Klöpse passiert sind, um eine vermeintlich einfache Sache sowas von in den Sand zu setzen, da würdeste auch mit dem Kopf schütteln. Und dabei ging es "nur" um arbeitsrechtliche Entscheidungen.

    Sigrid

  7. #7
    Anhalter
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Is schon böse,
    aber ich glaube wir leben in einem RECHTSstaat.

    Das sag ich ohne Smilys !

    Anhalter

  8. #8
    Malamute
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Der Witz an der Sache ist, dass es eben nicht immer illegal ist, diese Symbole zu benutzen.



    § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

    (1) Wer Propagandamittel

    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.



    Man könnte das tragen von Anti-Nazi-Patches also durchaus als OK werten, da es sich hierbei zumindest im weiteren Sinne um "staatsbürgerliche Aufklärung" oder "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" handelt. Ein unbedarfter Beobachter muß das dann wohl allerdings einwandfrei sofort erkennen müssen.

    Grüße,

    Volker

  9. #9
    schmoelzer
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Ich sehe das ein bischen anderst.
    Klar ist es nicht sofort nach zu vollziehen. Klar handeln die Leute richtig wenn sie gegen Rechts sind.

    Jedoch ist ein Hakenkreuz ein verbotenes Symbol, das zwar nicht von den Nazis erfunden wurde, aber als Symbol für Verbrechen herhalten mußte. Dieses Symbol ist aus gutem Grund verboten.
    Wo zieht man jetzt aber die Grenze?

    Stellt Euch mal vor, die NPD macht einen Aufmarsch und trägt T-Shirts mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz.
    Oder statt es durchzustreichen machen sie ein Ausrufezeichen darüber und argumentieren dann es sei ja durchgestrichen.

    Und was jetzt?

    Jeder der sich mit dieser Thematik befasst, sollte eigentlich die Problematik kennen.
    Übrigens ist die weiße, geballte Faust von der Initiative Don´t touch eigentlich auch ein rassistisches Symbol der White Power Bewegung. Trotzdem ist es auch auf meiner alten Kutte.

    Grüße

    Martin


  10. #10
    Malamute
    Gast

    Re: Biker gegen Rechts

    Sehe ich anders. Ich finde, es ist durchaus erkennbar, in welchem Zusammenhang die Benutzung dieser Zeichen gedacht ist. Wenn ich ne Faust sehe, die ein Hakenkreuz zerschlägt, ist das eindeutig gegen rechts. Wenn ein Hakenkreuz in einem Verbotsschild durchgestrichen ist, ist das auch eindeutig gegen rechts. Das erkennt auch jeder. Von daher sehe ich nicht, wo da die Mißverständlichkeit sein soll. Im Gegenteil ist dies deutlich verständlich und für jeden sofort ersichtlich, was ja dann genau den Zweck erfüllt. Es gibt keine andere Art, schneller und deutlicher eine Message gegen rechts zu formulieren, als über solche Symbolik. Und genau dafür gibt es ja schließlich auch die Außnahmen. Wenn man es soweit treiben würde, die Symbole wirklich ausnahmslos zu verbieten, dürfte es wohl auch keine ägyptischen Ausstellungen in Museen mehr geben, keine keltischen, usw....

    Grüße,

    Volker

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