Moin Moin,

Produktpiraterie, soso......

Solange du nicht den Anschein erwecken willst das es sich um einen Produkt der Firma Kern handelt sehe ich da keine Probleme.

In dem bei Kern verfügbaren TÜV-Gutachten sind Merkmale drin (Kennzeichnung KS) die den Stabi als Kern-Teil kennzeichnen. Diese Merkmale wirst du selbstverständlich nicht übernehmen (also keine Produktpiraterie).

Außerdem wirst du auch nicht sklavisch die Form des Kernstabis nachahmen (keine Urheberrechtsverletzung und auch keine Geschmacksmusterverletzung).

Und du wirst mit dem Teil auch nicht eine große Serie auflegen um Kern Konkurrenz zu machen.

An einen Patent-, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmusterschutz glaube ich eher nicht, zumal Kern die Teile m. W. schon über 20 Jahre verteibt wodurch ein Patentschutz eh hinfällig wäre.

Denk nur beim Herstellen an unterschiedliche Toleranzen bei den Gabeln, d. h. ein Längenausgleich sollte vorgesehen sein. Die Finnen hatten doch auch mal einen Stabi im Angebot, dieser war aber nicht längenverstellbar und daher eher suboptimal.

Gruß

Jogi