So, mal zurück zum Thema.

Prizipiell sind Teile aus Holz erlaubt. Sie dürfen lediglich keine Tragende Funktion erfüllen und/oder solche Teile ersetzen. Dazu der übliche Quark, mit keine scharfen Kanten u.s.w., wer also der Meining ist ein alter Stuhl als Sitz ist genau das richtige, viel Spaß beim TüV. Kotflügel aus Holz gibts ja schleßlich auch. Griffe, Sitze, Gepäckträger, der Rahmen vom Tacho und was einem noch so einfällt. Manche Sachen sehen bestimmt gut aus, wenn man sie konsequent umsetzt.
In Thüringen fährt ne WLA 750 aus dem 2. WK rum, der hat auch ne Knarre (Attrappe) im Halfter an der Gabel. Und die Karre ist zugelassen.

Tom