Vieleicht hilft das weiter ;D

Quelle ADAC:

Mit der Begründung, Fahrer oder Beifahrer würden durch eine Sissybar im Falle eines Unfalles am rechtzeitigen Verlassen des Motorrads gehindert, führte der Anbau solcher „Rückenlehnen“ bis vor kurzem unweigerlich zu Strafzetteln durch die Polizei.

„Dies gilt bei fest verschraubten Lehnen nach wie vor. Ist die Sissybar allerdings beispielsweise mit Rändel- oder Flügelschrauben befestigt, so dass sie sich ohne Werkzeug mit bloßen Händen vom Motorrad lösen lässt, gilt sie als loses Zubehör, für das keine Anbauabnahme erforderlich ist“, erklärt Dipl.-Ing. Franz Nowakowski den entscheidenden Unterschied.

Soll wohl heißen, vor dem Unfall noch schnell abbauen

Gruss Nevados[