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Thema: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von der_Rudi
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    AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!

    Zitat Zitat von siringo Beitrag anzeigen
    Lass das mal mein problem sein

    Weiss nicht wo du herkommst, aber bei uns juckt das kein mensch!
    Kommt immer darauf an welche Kleider (Uniformen) die Menschen tragen. Denn wenns die dann juckt musst Du mächtig kratzen.......

  2. #22
    darkdog
    Gast
    Glückwunsch Siringo!..Ist doch schön wenns so flutscht :IMG0:
    Ich würd mich jetzt auch nicht verrückt machen lassen, manche hier leiden doch etwas unter (Polizei)verfolgungswahn

  3. #23
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Verfolgungswahn oder nicht, ist doch egal. Es gibt Leute, die haben nur ihr Moped und rammeln bei jedem Wetter und jeden Tag damit draußen rum. Da würde ich mir auch gut überlegen, wie weit ich mit der geduldeten Illegalität gehen würde. Die Schönwetterfahrer, mit ein oder zwei Autos im Hintergrund sehen das eben etwas anders. Die kommen ja zur Not mit der Dose auf Arbeit. So ganz falsch ist der Hinweis vom Tobi ja nicht. Im Härtefall, der niemals eintreten möge, wird sich vor allem die gegnerische Versicherung über jedes Detail freuen und der dumme ist dann immer der Mopedfahrer. Es ist schon etwas naiv zu glauben, es wird schon keiner merken. Nu hamm die meisten hier einen eigenen Personalausweis und sind somit für ihr tun und lassen selbst verantwortlich. Also wozu über sowas streiten?! Das Gutachten wird sicher keinem helfen, das muß jeder vor Ort selbst auf die Reihe bekommen. Ich glaube nicht, das ein einigermaßen kompetenter TüVer oder DEKRA Mensch sich davon beeindrucken lässt.

    Der Rest ist ja schon gesagt.

    Gruß, Tom
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #24
    Savage-IG Mitglied Avatar von cral
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    @siringo: da machste dir soviel arbeit mit deinem hobel und nimmst nich ma schwarze kabelbinder am heck ;-)

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von davaati
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    Also, ich sehe das auch sehr relativ:
    Zunächst isses nicht schädlich, beim Tueff was auf ein Stück Papier geschrieben zu bekommen, was uns gefällt, darüber kann man sich freuen. Das ist aber nur eine Momentaufnahme des Moppeds und hilft beim Anhalten durch die Experten von Blau-Weiß-Wiesbaden (in Hessen!) leider Null, da man ja nach Wegfahren vom Tueffhof bereits alles wieder ins Nonkonforme hätte umbasteln können ...
    Jetzt sollte man halt möglichst dB-kommod am Puffaus sein und wenig Provokantes im Auftritt bieten. Ob der seitliche Kennzeichenhalter dann was schrecklich Böses darstellt, ist bestimmt nicht so entscheidend ...
    Ich hab die Blinker-Rücklicht-Bremslicht-Kombi ohne Beanstandung über den DEingens gekriegt und mein seitliches Kennzeichen "entsprach den Vorschriften" und wurde ohne Eintragung akzeptiert, was ich auch für völlig unbedenklich halte.
    Gruß
    Stefan

  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von Webghost
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    121
    Hi

    Ich denke das Schlimme / Gute an der ganzen Sache ist, das eben nicht alles überall gleich ist.
    Des einen Freud ist eben des anderen Leid.
    Da ich mein Gehalt ja auch vom Land bekomme kann ich nur sagen, das ich Kräder mit nicht serienmäßigen An- und Umbauten nur dann anhalte wenn weder Bandidos noch Angels hinten auf des Fahrers Rücken steht und mich noch dazu der Umbau interessiert.
    Hier aber aus rein persönlichen und NICHT aus dienstlichen Gründen.
    Die Kollegen hier in meinem Umfeld scheinen ähnlich zu ticken ... denn ich fahr mit geschätzten 120 Phon ( natürlich nicht eingetragen), seitlichem Kennzeichen, seitlicher Rückleuchte, einem Spiegel ( links ) hier durch die Gegend und es interessiert keine Sau.
    Im Aug. 2011 war sie zum TÜV und auch dort hat keinen der Lenker, die Bremsleitung, die fehlenden Soziusrasten, der eingetragene 2. Sitzplatz oder sonstwas gestört.
    Sie läuft, leuchtet, blinkt, bremst und hupt ... Folge Plakette druff und ab dafür.
    Klar, bei dem Termin war nen Marving dran und das Kennzeichen war noch hinten am Blech ... aber mal gucken was nächstes Jahr dann passiert.
    Denn zurückbauen will und kann ich so auch erstmal nicht.

    Und nun nochmal zu denen die es leider nicht so leicht zu haben scheinen mit TÜV und Rennleitung.
    Wo im §53 StVZO steht, dass bei Krafträdern das Rücklicht mittig sein muss ?
    Ich les da nur was von höchstem und niedrigstem Punkt und das Kräder halt nur ein Licht hinten brauchen ...

    Und ja, ich bin Schönwetterfahrer und meide Kontrollintensive Gegenden ... und wenns mal ne Kontrolle gibt ... tja, Augen zu und durch.

  7. #27
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    In der Breite: Der Bezugspunkt muß im Falle einer einzigen
    Schlußleuchte in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; im
    Falle vonzwei Schlußleuchten müssenderenBezugspun kte
    symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
    Quelle: 93/92 EWG Anhang IV Nr. 6.6.3.1.

    Bitteschön
    dLzG
    Richie

  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von Webghost
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    Hi

    Hui, was es nicht alles gibt.
    ABER, auch diese Längsmittelebene ist keine mit der Schnur gezogene Linie am Krad. Das wäre ja zu einfach.
    Auch hier gibt es "Abweichungsmöglichkeiten" unter Einhaltung bestimmter Winkel.

    Diese sind dann wie folgt:

    Lichtwinkel.jpg

    Ich denke jetzt sind wir schon verdammt tief in der Materie.
    Wer draussen unter Vorhalt dieser Vorschriften / Richtlinien Probs mit der Rennleitung bekommt, der hat einfach Pech.
    Will jetzt keinem zu nahe treten, aber ich denke der normale Streifenbeamte weiß das so detailiert nicht.
    Und wie schon erwähnt, den meißten reicht draussen bei ner Kontrolle irgend nen Eintrag im Fahrzeugschein. Dazu ne nette Umgangsform und es sollte problemlos weiter gehen können.
    Klar, Ausnahmen gibts immer ...

  9. #29
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Genau diese Winkel kannst du nicht unbedingt einhalten wenn du dein Rücklicht seitlich
    auf dem Kennzeichenhalter positionierst, da ja der Reifen dann im Weg ist und dann gibt
    es sie nicht, die Sicht zum Licht (welch Reim).
    Klar, ich bin ganz deiner Meinung dass das teilweise ziemlicher Blödsinn ist aber wir müssen
    uns nunmal ein bisschen an die Vorschriften halten :( letztendlich ist es ja jedem selbst
    überlassen was er tut, egal ob er sich mit den Vorschriften auskennt oder nicht.
    Du weißt ja genau wie jeder andere hier: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

    Außer der nette Streifenpolizist von nebenan hat keine Ahnung und lässt einen so fahren^^

    EDIT: Die Regulierwut der EU nimmt nicht ab, des wir nur noch schlimmer...
    dLzG
    Richie

  10. #30
    Savage-IG Mitglied Avatar von Tinorossi
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    täusche ich mich oder gibt es das nicht mehr: das Hinterrad muss bis auf eine Höhe von (glaube 15 cm) über der Achse abgedeckt sein, musste damals an meiner SR extra einen Spritzschutzlappen anbringen. Bei neuen Mopeds ist ein Bügel von der Schwinge ab bis hinter das Hinterrad montiert BMW, Duc.

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