Jaja, stimmt so schon irgendwie.
Jaja, stimmt so schon irgendwie.
dLzG
Richie
Ich hab auch ne allgemein irrelevante Meinung: Man sollte dringend Dinge vermeiden, die uns und andere wirklich gefährden. Das Rücklicht kann eigentlich gar nicht mittig vorgeschrieben sein, da die Kellermann-Blink-Rücklicht-Bremslicht-Kombi sonst nie eine E-Zulassung hätte. Ich habe es so verstanden, das man den Rückstrahler mittig haben muss und dieser natürlich eine Mindestgröße definiert bekommen hat. Aber beim Tüff ist es dann manchmal anders ...
Gruß
Stefan
Ja das ist schwierig...wenn du zwei Rücklichter hast, also links und rechts, müssen die
nach meinem Rechtsverständnis einfach den gleichen Abstand zur Mittelebene haben,
was ja unterm Strich wieder aufs Gleiche rauskommt.
Die neuen HDs haben ja auch Kombirückleuchten.
dLzG
Richie
Hi
Na komm, dann setz ich noch einen drauf.
Laut "Gesetz" darf man auch nur je zwei Blinker für vorne und hinten haben.
Ist dein Bike aber jünger als Jan. 87 brauchste zu den Ochsenaugen hinten zusätzlich Blinker, also hast da dann 4 ... ist doch alles total irre ...
Aber nur dann, wenn du die Ochsenaugen hast, die auch für hinten zugelssen sind (E-Nummer) ...
hahahaah ich glaub des kann jetzt ewig so weitergehen^^
dLzG
Richie
Servus!
HAst du die Halter vom Fender selber gebaut?
Hast du mal die Maße??
hi, ja sind selber gebaut... Maße? Keine Ahnung, war pi mal daumen :-)
Wenn du Lust hast Mess mal nach. Muss meine auch nächste Woche bauen und dann ist die Elsbeth endlich fertig :)
erstmal, geiler Stuhl.
Lass dir doch nix einreden, diese LS ist für das low budget ein wahrer Hingucker.
Zum Thema TÜV Eintragung will ich doch jetzt mal meinen Senf abgeben.
Wie hier bereits richtig erwähnt haben die meisten Polizisten heutzutage gar nicht mehr diesen Tiefgang im Wissen.
Ausbildungsschwerpunkte liegen dort inzwischen auch woanders. Wir sind nicht mehr in den 70/80ern wo die Rennkontrolle auf 2 Räder eingeschossen war. Zumal durch die ganzen EU Richtlinien die immer mehr die Finger davon lassen.
Und dazu kommt sehr wohl, dass eine Eintragung durch den TÜV vor einem Deutschen Gericht Bestand hat!
Am besten sollte man mit Fotos den Zustand bei der Prüfung dokumentieren. Wichtig ist sicherlich auch ob man etwas mit Vorsatz begeht oder Fahrlässig!
Da ist dann auch der Knackpunkt, man kommt als Bürger seiner Pflicht durch eine Prüfung beim Tüv ja nach um die Teile eintragen zu lassen. Wenn man nun die Teile eingetragen bekommt, kann man sehr wohl darauf vertrauen, dass ein amtlicher TÜV Prüfer seinen Job richtig macht.
Wird man nun sei es bei einem Unfall oder einer Kontrolle angezeigt, kann einem kein Vorsatz bezüglich der Verwendung der Teile angekreidet werden.
Und fahrlässig kann man diesen Straftatbestand nicht begehen!
Wer das Anzweifelt kann ja mal Gerichtsurteile googlen in Bezug auf Sachverständigen Gutachten, immer der gleiche Tenor, dem normal Bürger kann ein solch tiefgehendes Fachwissen nicht zu gemutet werden. Das ganze gilt natürlich nicht wenn ihr von Beruf in dieser Branche tätig seit.
Also ruhig Blut!
@koppins851: ouuuuuh, ganz schlimmer Denkfehler!!!!!!!!!!!
Der Bäbber vom TüV sagt nichts weiter als: "gesehen und augenscheinlich für gut befunden."
Die Rennleitung kann dir auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Karre stillegen, wenn sie der Meinung sind das ist nicht koscher.
Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.