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Thema: Tüv Richtlinien

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Korsar
    Gast

    Tüv Richtlinien

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich wende mich an euch weil ich meine LS umbauen möchte. Ganz besonders am Herzen liegt mir der Heckumbau der eine Art "Bobber-Style" ähneln soll also soll das Schutzblech so ziemlich an der höchsten Stelle des Rads enden.

    Jetzt meine Frage: Welche vorteile hat mein jetziger ´97-ger Rahmen gegenüber einen z.B. von 87 ???

    Bei mir im Schein steht unter dem Punkt K für (Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE) garnichts?

    Was gillt jetzt für mich die 15cm oberhalb der gedachten Achslinie oder einfach "ausreichend"


    Ich weiß das Thema wurd schon oft durchgekaut aber habe in der Suche nichts wirkliches zu genau dem Punkt gefunden. Besser den Rahmen behalten oder nen Alten umbauen, weil mein Motorrad gerade komplett zerlegt ist

    Danke im Voraus

    Korsar

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von nitrol
    Registriert seit
    28.04.2010
    Beiträge
    402

    AW: Tüv Richtlinien

    Hi Korsar,
    wenn bei K nicht z.b. E164* steht, dann gilt für dich die 15cm Regel.

    Gruß

  3. #3
    Korsar
    Gast

    AW: Tüv Richtlinien

    Hej nitrol,

    hmm das ist ja echt mist, dann fall ich wohl auch unter die 15cm Regelung sonn s...eiß :motz:
    Danke für die schnelle Antwort:heilig:

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von rudiwolfen
    Registriert seit
    26.07.2004
    Ort
    06766 Wolfen
    Beiträge
    3.188

    AW: Tüv Richtlinien

    bedenke aber, dass Du bei der beabsichtigten Variante
    ...Schutzblech so ziemlich an der höchsten Stelle des Rads enden
    Rücken bis Hinterkopf mit Straßenkot bepflasterst. Außer Du fährst nur bei Sonnenschein bis zur nächsten Eisdiele.
    Gruß
    Rudi

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von der_Rudi
    Registriert seit
    18.07.2005
    Beiträge
    976

    AW: Tüv Richtlinien

    Zitat Zitat von rudiwolfen Beitrag anzeigen
    bedenke aber, dass Du bei der beabsichtigten Variante Rücken bis Hinterkopf mit Straßenkot bepflasterst. Gruß
    Rudi
    Oh ja, das kann ich bestätigen, vor allem beim Einsitzer
    Ansonsten, Mädel hinten drauf und ab durch den Regen......:heilig:

  6. #6
    Korsar
    Gast

    AW: Tüv Richtlinien

    es soll ja auch mehr ein "schön wetter" Fahrzeug sein, regen bestell ich sowieso nie beim Wetterfrosch

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von lskarlheinz
    Registriert seit
    04.09.2010
    Beiträge
    179

    AW: Tüv Richtlinien

    Hallo zusammen,

    @ Nitrol : Leider falsch, wenn unter K gar nichts oder E164* steht ist das Mopped definitiv eine StVZO - Zulassung. Dürfte für die Else fast immer zutreffen.
    Nur wenn bei K
    EG - e3*2002/24*0396*06 oder eine ähnliche Gutachtennummer steht ist es eine EG-Zulassung

    So kommt es bei jedem Heckumbau eigentlich auf den Prüfer an der den Umbau einträgt.

    Gruß Karlheinz

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