auf jeden fall muß der verkäufer die ware zurücknehmen wenn diese fehlerhaft ist oder wenn diese nicht den anforderungen entspricht, auch wenn dies ein privatkauf war.
in deinem fall ist es so das der verkäufer in wirklichkeit ein bikeshop in husum betreibt wo genau diese person als firmeninhaber anzusprechen ist.
in meinen augen wird die rückgabe eine ganz einfache sache.