Wieso ist es dann nicht möglich, den Auspuff hinten mit 8 schönen Löchern zu versehen, damit zum Tüff zu fahren, nachmessen lassen, dass es nich zu laut ist, und dann per Einzelabnahme, als "quasi-Eigenbau auf Basis des Originalschalldämpfers" eintragen zu lassen oder so ähnlich.. könnte mich mal jemand aufklären ?
Es ist deshalb nicht möglich, weil alle anwesenden Prüfer sich vor Lachen den Bauch mit beiden Händen halten müssten. Wer soll da noch das Messgerät bedienen? ;)

Ich hatte mal eine Frage bzgl. Fächerkrümmer ohne ABE an den TÜV nord gestellt. Zwar zum Auto, aber die Antwort ist ohne weiteres auf dieses Thema zu übertragen.
Hier die Antwort:

" Sehr geehrter Herr Ruck,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten. Für die beiden genannten Emissionen gibt es gesetzliche Grenzwerte. Für die meisten im Handel angebotenen Nachrüst-Auspuffanlagen liegt eine EG-Genehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile = ABE) vor, in deren "Verwendungsbereich" alle Fahrzeug- und Motortypen aufgeführt sind, an denen die Anlage verbaut werden darf.



Von dem Erwerb einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigung raten wir Ihnen ab:



Eine Eintragung in den Fahrzeugbrief wäre nur dann möglich, wenn folgende Nachweise vorliegen :

· die Motorleistung auf einem amtlich anerkannten Leistungsprüfstand,

· die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nach der Richtlinie 70/220/EWG durch Messung einer beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditierten Abgasprüfstelle*.



Bei der Messung des Fahrgeräusches darf der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrgeräuschwert nicht überschritten werden.



* Abgasmessungen werden auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Im Rahmen des vorgeschriebenen Abgaszyklus nach der Richtlinie 70/220/EWG werden Stadtfahrt und Überlandfahrt simuliert. Während der Messung werden die bei der normalen Straßenfahrt auftretenden Fahrwiderstände durch Schwungmassen und Bremsen erzeugt. Eine Messung kostet bei einer anerkannten Abgasprüfstelle für ein Fahrzeug mit Ottomotor 1000,- €, mit Dieselmotor 1200,- €.



Für die Messung des Fahrgeräuschs sind ca. 90,- € zu veranschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität "