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Thema: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    Rückstrahler muss mittig sein!

  2. #12
    OnSiLa
    Gast

    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Rückstrahler muss mittig sein!
    thx, dann ist schon mal eine Frage beantwortet! :smiley:

    Muss der auch einer bestimmten Größe/Form erfüllen!?

  3. #13
    Savage-IG Mitglied
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    Hi,

    er muss das Prüfzeichen als Motorradreflektor haben.
    (Frag mich jezz nicht, wie das lautet...)
    Daraus ergibt sich die Größe; Formen gibt es verschiedene.

    MFG, Bauer

  4. #14
    Mefju
    Gast

    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    @Jogi, ich hab hier 'nen 89'er Rahmen mit EU-Zulassung, ich hab auch noch 'n 94'er und 'n 97'er mit StVZO-Zulassung. Das EZ-Datum ist wohl nicht mehr zwingend mit der Zulassungsform verbunden.

  5. #15
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    EU zulassung ist im übrigen nicht relevant.

    es geht um EG oder STVZO zulassung, alleine das entscheidet über z.b. blinkerabstände, fenderhöhe usw.

    die else ist im allgemeinen nach dem STVZO recht zugelassen. das kann aber jeder selbst prüfen.

    in der zulassungsbescheinigung teil 1 unter K auf der rechten seite ist das eingetragen. K- bedeutet STVZO. K exx bedeutet EG zulassung.

    vorsicht, E164*x bedeutet keine EG zulassung das ist nur ein nachtrag einer betriebserlaubnis, bei der else meistens die reifengröße 140/90 15.
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  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    Hier mal beide Varianten wies bei meinen Kisten ist.
    MFG Dieter



  7. #17
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    jo das ist auch eine homologationsnummer für irgend ein zubehörteil das verbaut wurde, aber keine zulassung des mopeds nach EG.

    ich hatte mich heute nach einem telefonat eines mitglieds aus dem forum mit dem TÜV rheinland unterhalten, das ist eine schwierige geschichte.

    eine EG zulassung beginnt immer mit kleinem e und dahinter die länderkennung.

    E565 dürfte eine eintragung eines sonderlenkers sein, meist LSL. kann das sein?
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  8. #18
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    ich habe gerade mal bei einem moped mit EG zulassung nachgeschaut, das steht

    e1-92/61 .xxxxx

    die ist aber baujahr 2005 und keine else.
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  9. #19
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    Bei mir steht im Teil 1 unter K nur ein Strich und unter 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) ein "E" (für Einzelabhahme)
    Erstzulasung war mal 88

    Hier sind alle Beschreibungen für den Teil 1 in den Zeilenkommentaren enthalten.
    www.jena.de/.../Kfz%20-%20Teil%20I%20mit%20Leitfaden.xls

    Vorher dem laden aber Excel öffnen!

    Gruss
    Gerhard

  10. #20
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!

    genau, das E bedeutet einzelabnahme. die ziffern zum schein gibt´s auch bei wiki. für diejenigen die kein exel haben.

    laut aussage vom TÜV gab es EG zulassungen erst ab 2000
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