Naja, kann sein, dass es da um die Tacho-Abweichung geht. Durch den größeren Abrollumfang des Reifens stimmt nämlich die angezeigte Geschwindigkeit nicht mehr. Schlagt mich bitte nicht, mein Umbau ist bald 15 Jahre her. Daher berichte ich aus der (manchmal etwas nebligen) Erinnerung, ich hab mir da nix aufgeschrieben oder so. Ich hab ja auf Kette umgerüstet und fuhr zuerst die Übersetzung 17-50. Das heißt - vorderes Ritzel 17 Zähne, Kettenrad hinten 50 Zähne. Erinnere mich dunkel daran, dass es dazu auch eine Berechnungsformel gab, die hier im Forum mal gepostet wurde, die belegte, dass das auf ein paar Stellen nach dem Komma mit der originalen Riemenübersetzung übereinstimmt. Weil bei mir der Tacho dann aber überhaupt nicht mehr gestimmt hat (eben wegen des größeren Abrollumfanges des 170/80 statt 140/80), hab ich damals das hintere Kettenrad geändert auf 54 Zähne (Kette entsprechend verlängert). Das war damals ein Tip von Norbert (den wir leider jetzt nicht mehr fragen können), der damals auf seinem Gespann genau diese Übersetzung drauf hatte. Seither passte auch die Tachoanzeige wieder. Falls man aber den 170/80/15 Reifen mit dem originalen Riementrieb fahren will, könnte das eventuell der Knackpunkt sein, weshalb der Prüfer sein OK verweigert. Der Tacho zeigt dann nämlich weniger an, als man tatsächlich fährt, was meines Wissens nicht zulässig ist. Abhilfe könnte hier ein digitaler Tacho schaffen, gibt ja auch so Fahrradtachos (gab es zumindest früher), die die Geschwindigkeit per Magnetsensor am Rad abnehmen statt wie original an der Getriebeausgangswelle.