Legal lauter ist Bj bedingt möglich. Ein Beispiel:
LS BJ 88 hat (glaub ich) 83dB (auch schon 84dB gesehen)als Fahrgeräusch eingetragen.

Die Geräuchbestimmungen laut Stvo sind folgerndermaßen:
bis 30.9.90 -> 86 dB(A)E
bis 30.9.95 -> 82 dB(A)E
ab 1.10.95 -> 80 dB(A)

D.h. mann könnte bei einer 88er das Fahrgeräusch auf 86dB "auflasten lassen" mit z.B. einer Supertrapp.

Bis 88er Bj ist das noch relativ günstig, aber ab 01.01.89 wird es (kommt auf den TÜV Prüfer drauf an ) richtig teuer, da offiziell ein Abgasgutachten gefordert wird und nicht nur eine Geräuschmessung.

Aber auch das ist wieder eine Ermessungsache des Prüfers. Der eine hält sich an die Bestimmungen und der andere legt sie halt großzügiger aus ;D ;D

Noch was zu den STandgeräusch Bestimmungen: Da gibt es keine, die ist nur im Breif drin damit ein Polizist einfacher Messen kann, da es einfacher ist ein STandgeräusch zu messen als ein Fahrgeäusch.
Es gibt immer noch Auspussanlagen für neue Moppeds die ein Standgeäusch von 101dB eingtragen bekommen, aber das Fahrgeäusch ist trotzdem leise. (kein Problem für einen Auspuff bauer so etwas zu bauen, siehe Kess-Tech).
Kumpel von mir fährt eine Harley Sportster Bj2001 mit einem Standgeräusch von 100dB Harley Serie, aber bei der fahrt ist sie um Welten leiser als meine LS.

Also am besten eine LS650 mit einem Bj vor 90 da ist sie mit 86dB noch richtig laut. ;D ;D ;D (max. 86dB eintragbar)

Gruß
ingo