wie bereits erwähnt, sind Bw Anbauteile, wie Lenker, Spiegel, Fußrasten usw. und keine eigenständige Fahrzeuge!
Wenn Anbauteile entweder eine ABE oder Mustergutachten haben ist das kein problem. Die STVZO mit den entsprechenden Rechtsverornungen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften schreibt für Anbauteile vor das diese Verkehrs- und Betriebssicher sein müssen und dem "Stand der Technik" entsprechen, sowie nach den "Anerkannten Regeln der Technik" gebaut sein müssen.
Deshalb geht Neu und Alt nicht.
Aber das wär vielleicht ein Thema für ne Doktorarbeit
In diesem Sinne lassen wirs jetzt endgültig gut sein