Zitat Zitat von tito Beitrag anzeigen
@sundowner : das isses ja : alt mit alt is ok, neu mit neu is auch ok -
aber wo steht, dass neues entsprechendes mopped nicht mit altem sw geht,
weil das kann ja nicht in der >>Rechtsverordnung über die Zulassung von sogenannten "historischen Fahrzeugen>> stehen, genausowenig wie da drin steht, dass ein neuer sw nicht an nem beiwagenzulässigen rahmen hängen darf, wenn das gefährt keine h-nummer haben will ...
also : nich gut, aber lassen wir's gut sein ;-)

wie bereits erwähnt, sind Bw Anbauteile, wie Lenker, Spiegel, Fußrasten usw. und keine eigenständige Fahrzeuge!
Wenn Anbauteile entweder eine ABE oder Mustergutachten haben ist das kein problem. Die STVZO mit den entsprechenden Rechtsverornungen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften schreibt für Anbauteile vor das diese Verkehrs- und Betriebssicher sein müssen und dem "Stand der Technik" entsprechen, sowie nach den "Anerkannten Regeln der Technik" gebaut sein müssen.

Deshalb geht Neu und Alt nicht.

Aber das wär vielleicht ein Thema für ne Doktorarbeit

In diesem Sinne lassen wirs jetzt endgültig gut sein