Glück gehabt, in 2 Jahren hat sich halt der Stand der Technik weiterentwickelt!:huh:
Durch die beim Gespann auftretenden Seitenkräft, soll der Reifen von der Motorradfelge springen können.
Unter dem Aspekt der Sicherheit, werd ich, wenn ich wieder Taschengeld gespart habe, auf eine Smartfelge umspeichen lassen und dann PKW reifen fahren. Dann muss aber nochmal zum Vitus um die ganze Fuhre neu einzustellen. Bis dahin fahr ich Motorradreifen, ich hab noch 2 Bridgestone auf Lager die ich abrubbeln kann.
Wenn dir das Leben einen Korb gibt, dann nimm ihn und geh Erdbeeren pflücken oder Pilze sammeln.
LS 650, LS 650 Velorex-Gespann
NSU Max Bj. 1955, NSU Lux Bj 1952
BMW R 1100 R
alles quark, beim schlauchlosen evtl. aber beim schlauchreifen mit sicherheit nicht. wieviele gespannfahrer fahren autoreifen auf mopedfelgen und mir ist noch kein fall bekannt wo einer runtergehüpft ist.
es ist auch nicht so das jeder TÜV diesen eintrag ablehnt. ich hatte ja heute ein längeres gespräch mit deinem gespannbauer (er hat mich angerufen), er hat diese probleme beim TÜV. ich habe die nicht, also soll man das nicht verallgemeinern und nur weil man´s nicht durchbekommt das ganze darauf abwiegeln das es sicherheitstechnisch nicht mehr aktuell ist. auch ein motorradreifen auf einer dazugehörigen felge ist nicht für seitenkräfte ausgelegt und doch erlaubt.
Beiträge als Admin sind grün.
@BT
wie dem auch sei. ich lass die kiste jetzt erstmal so bauen und TÜV abnehmen mit Motorradreifen. Ich sprech dann noch mal mit meinem freudlichen vom TÜV hier um die Ecke ob die damit ein Problem haben, PKW Reifen auf Motorradfelge, wenn nicht lass ich das dann eintragen, und wenn doch, dann halt Smartfelge.
So jetzt is aber genug
Gruß Harald
Wenn dir das Leben einen Korb gibt, dann nimm ihn und geh Erdbeeren pflücken oder Pilze sammeln.
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un wo steht dat nu ?
(ein alter beiwagen is ein alter beiwagen und soundsoviel ps bleiben auch bei neuestem mopped genausoviel ps ...)
In der Rechtsverordnung über die Zulassung von sogenannten "historischen Fahrzeugen"
Historische Fahrzeuge (mindestens 30 Jahre alt) sind zulassungsfähig wenn sie im Originalzustand sind. Seitenwagen sind jedoch keine Fahrzeuge, sondern Anbauteile. Also wenn die Zugmaschine mind. 30 Jahre alt und ein BW abgebaut ist, so muss dieser aus der gleichen Aera stammen und im Orignalzustand sein, sowie nachweisbar in dieser Kombination zur damaligen Zeit verbaut worden sein.
So jetzt ist aber gut!!!:kiss:
Gruß Harald
Wenn dir das Leben einen Korb gibt, dann nimm ihn und geh Erdbeeren pflücken oder Pilze sammeln.
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Vielen Dank erst mal für die vielen Tipps und Hinweise. Man, man, das wird ein härterer Brocken als ich dachte.
Welche Schlaumeier denken sich eigentlich diese ganzen Regelungen und Bestimmungen aus, die sie selber nicht mal voll durchblicken? Aber nicht Aufregen, TÜV ist TÜV und der muss im Land der unbegrenzten Bevormundung halt alles absegnen, egal wie idiotisch die Vorschriften auch sind.:angry:
Also LÖW in Bayern unten hat mir für 1800 Teuronen angeboten einen schon vorhandenen Ural BW umzubauen, da muss wohl der Rahmen leicht geändert werden, und diesen mit Hilfsrahmen dann an die eLSe zu verbauen. Inklusive TÜV Abnahme. Aber ich hatte schon befüchtet, das die alte Russen Blechkiste zu schwer wird. Ich finde den Style aber echt geil!
Ich glaub, dann werde ich wohl auch zum Velorex greifen. Auch wenn ich den von der Front her nicht so geil finde. Aber ist ja alles GFK und das wird dann halt umgebaut. Die gute alte Flex und ein schöne selbstgebaute Laminierform, etwas Epoxid und Glasfassermatten werden es schon richten.
@ sundowner
Hast Du den selber angebaut oder anbauen lassen bzw. wenn anbauen lassen bei wem? Was haben Dich die Befestigungsgestänge usw. gekostet? Ich wollte die Aktion nämlich gern selber machen, von daher brauche ich nur das Material.
Gruß Reimo