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Thema: Fußrasten und TÜV

  1. #1
    Easyrider
    Gast

    Fußrasten und TÜV

    Hallo,
    meine eLSe ist Typ NP41A.
    Alle ABE's und Gutachten für vorverlegte Fußrasten sind für TypNP41B.
    Der Tüv sagt mir, die ABE ist ungültig bzw. die Anlage hat keine ABE.
    Das geht nur über eine Einzelabnahme.
    Da muß ich doch noch mehr bezahlen, die Anlage ist schon sauteuer.
    Hat jemand Erfahrung damit.
    Grüße
    Easyrider

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Fritz
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    AW: Fußrasten und TÜV

    .....am Einfachsten ist es, Du probierst es bei einem anderen Überwachungsverein - meistens klappts!
    FRitz

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ratwing
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    AW: Fußrasten und TÜV

    Also ich hab hier beim letzten TÜV im Juli 80,- Euro bezahlt für folgende Eintragungen:

    1. Stahlflex vorne und hinten (wobei eine Leitung ohne Gutachten dabei war ... jetzt steht nur "Stahlflex FISCHER, LUKAS und LSL" in meinen Papieren
    2. Komplette EIGENBAUFUSSRASTENANLAGE ohne GUTACHTEN und so'n Nonsens ...


    ... und das beste ... ohne schmieren, schleimen sonstiges ... ganz legal ... auf den Herrn Ingenieuren kommt's an ...

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Fritz
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    AW: Fußrasten und TÜV

    ... und das beste ... ohne schmieren, schleimen sonstiges ... ganz legal ... auf den Herrn Ingenieuren kommt's an ...
    ....genauso ist's.....!

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Ratwing
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    AW: Fußrasten und TÜV

    Ganz vergessen ... was für ein vorgelege hast Du verbaut ??

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von hejedu
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    AW: Fußrasten und TÜV

    Ähnliches Problem hatten wir vor kurzem...

    http://www.ls650.eu/community/showth...ight=Stahlflex


    warst du beim TÜV oder bei der DEKRA oder wie sie sonst noch heißen ,
    meine Erfahrung ist dass die Dekra -Menschen eher übervorsichtig sind (kommt natürlich auch immer auf die einzele Person an ) versuchs halt mal beim Tüv. Telefonier erst mit denen und schildere dein Problem ,wirst schon einen finden der es so einträgt... Viel Glück

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von loeschmeister60
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    474

    AW: Fußrasten und TÜV

    Ich bin wegen des Lenkers im vergangenen Jahr zu Dekra gefahren. Die Eintragung bekam ich erst, nachdem ich den "Spezialisten" überzeugt hatte, daß das beiliegende Gutachten tatsächlich gültig war. :angry:

    Dieses Jahr im Juni war ich zur HU (mit neuer Stahlflexleitung) bei einer freien Werkstatt. Dort macht ein Ingenieurbüro die Abnahmen. Fazit: Die Frau hatte echt Ahnung, kein unnötiges Bremborium, alles Wichtige wurde überprüft, kurz ein wenig Benzin geredet, Plakette drauf und fertig.

    Gruß Harald

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Pegasus
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    151

    AW: Fußrasten und TÜV

    War - nach vorherigem Telefonat - mit meiner Stahlflexleitung beim TÜV. (Nachdem die DEKRA bei der HU die Plakette wegen "erheblicher Mängel" verweigert hatte:angry:)
    ABE für Typ 41B vorgelegt. (Hab auch ne 41A)Sofort Schein für Eintragung bekommen und Platkette.
    Hat incl. Nachprüfgebühr knapp über 30,00 € gekostet.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    109

    AW: Fußrasten und TÜV

    Hat bisher keiner versucht eine Unbedenklichkeitserklärung von Suzuki zu erhalten, bezüglich den verschiedenen Typen NP41A und NP41B?

    LG,
    Torsten

  10. #10
    Savage-IG Mitglied
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    Beiträge
    970

    AW: Fußrasten und TÜV

    Beim letzten Tüv-Besuch(TÜV-NORD) wollte der GUTE die ABE von dem Windschild und von der Stahlfex- Bremsleitung sehen. Die "Sachen" hab ich rausgekramt, da wollte der "GUTE" gar nicht mehr sehen!! Alles klar,ist in Ordnung,das war alles! Wollte wohl nur sehen,ob ich die ABE dabei habe.

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