Hi
Hab mal ne Übersicht angehängt, welche für NRW zutrifft.
Ausnahmen dazu:
Fahrten von zu Hause bzw. Standort des Fahrzeugs direkt zum TÜV oder zurück gehen auch ohne TÜV bzw. sogar auch ohne Kennzeichen.
Aber nur der direkte Weg innerhalb eines Zulassungsbezirks (Kreises).
Bei einem Unfall:
Sollte der TÜV-Termin bei einem Unfall überschritten sein hat das nicht direkt eine negative Folge für den Fahrer/Halter.
Es kommt darauf an ob an dem Fahrzeug Mängel bestehen die beim TÜV bemängelt worden wären und ohne diese der Unfall hätte vermieden werden können !
Beispiel:
Frontscheinwerfer falsch/defekt oder was auch immer.
Und ich fahre mit meinem Krad am Tag im Sommer einem Pkw hinten auf. Dabei war der TÜV um 3 Monate abgelaufen.
Dann hat dies keinen Einfluss auf die Schadensregulierung bei dem Unfall.
Geschieht dies im Winter um 17 Uhr bei gleichen Mängeln passiert auch nix.
Werd ich jedoch vom Pkw übersehen, eben weil kein oder falsches Licht vorhanden war, kann dieses einem zum Nachteil gereichen.
Dabei spielt es aber im Prinzip dann auch keine Rolle ob TÜV vorhanden war oder ob dieser überschritten war.
Fakt ist, wo kein Kläger da kein Richter.
Fällt man auf isses halt immer mit Unannehmlichkeiten verbunden.
Aber es muß niemand sein Fahrzeug auf nen Hänger packen, nur weil er mal nen Termin versäumt hat.
Und zum Schluß nochmal ne Auflistung gültig für den Bereich NRW:
War im letzten Jahr(09) beim TÜV- Nord in Lengerich(NRW). Plakette war bis März gültig. Gemerk im April 09. Beim Tüv-Nord angerufen zwecks Termin.Nach tel. Anfrage,Termin Anfang Mai 09. Vorführung auf DIREKTEM Weg hat keinerlei Schwierigkeiten mit der Rennleitunng,Fahrzeug hat Vers.-Schutz.Das war die Aussage Vom Tüv. Den Stempel bis März 2011 bekommen.
Genau das isses.
Zulassung und Versicherung sind zwei Paar Schuhe.
( ! Für eine Zulassung ist eine Versicherung Voraussetzung, nicht jedoch umgekehrt ! )
Ich kann mir z.B. auch ein Motorrad kaufen und mit der Doppelkarte oder jetzt dieser Nummer von der Versicherung vom Händler zum SVA fahren, um das Teil zuzulassen.
Da hab ich dann weder Fzg.-Schein, noch Kennzeichen oder TÜV-Stempel.
Möglich ist das ... nur klar muß man dann damit rechnen angehalten zu werden, auch wenn dann am Ende nix bei rumkommt.
Meine Gülle war 8 Jahre stillgelegt - Habe mit meinem TÜV gesprochen, der hat die Prüfung bei mir an der garage gemacht - Tag später war ich dort und habe bezahlt und den Berich geholt - tag später Zulassung -- geht auch
@Ebi: bei alten Menschen kommen die schon mal raus. Quasi TÜV auf Rädern....
Gruß
Jogi
Der war gut.
Ich lach mich schlapp
Haut zwar nicht komplett mit dem Threadtitel hin, aber ich denke nicht, dafür einen neuen Thread öffnen zu müssen.
Ich hab mir ja damals inner Werkstatt die Gimbel Vorverlegten ranbauen lassen und da kam dann auch der TÜVer an und hat HU/AU gemacht. Die Gimbels wie mein Mechaniker sagte, haben ihn nicht interessiert und das Guthaben war angeblich auch zu alt und ich solle das Guthaben immer beim Fahren mit mir führen. Könnte mir Ärger mit der Rennleitung ersparen und mich auf diese Aussage berufen. Das hab ich auch nun seitdem gemacht, aber ich den nächsten Tagen werd ich zum TÜV fahren und Marie diesmal selbst vorstellen.
Kanns da Probleme geben mit noch nicht eingetragenen Sachen bzw. werden die mir die Eintragung aufzwingen??
Gruß Philipp