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Thema: lenkschloß umbedingt notwendig?

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von feuchtwangen
    Registriert seit
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    889

    lenkschloß umbedingt notwendig?

    moin moin,

    und schon wieder ne frage an euch ;)

    ist das lenkschloß umbedingt notwendig? mir hat heute einer erzählt jaa beim umbau schaut der tüv beim eintragen trauf und die versicherung zahlt kein geld wenn ich mein krad nicht damit gesichert hätte.mal erhrlich wehr sichert sein moped mit diesen schloß ich hab das noch nie genutzt.

    meine versicherung hab ich gleich angerufen und mal blöd gefragt.alles platti das moped muß vernüftig gesichert sein da reicht das lenkschloß wieso nicht als diebstahlsperre aus.

    und tüv mäßig hat das doch nichts mit der verkehrsicherheit meines mopeds zu tun oder täusch ich mich da.

    gruß micha

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
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    Beiträge
    681

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Hmm... Also deine ganzen Fragen kann ich zwar nicht alle beantworten, aber Das Lenkradschloss gehoert zu mindest zum diebstahlsicheres Abstellen. Soweit ich das wusste reicht es eigentlich aus, so dass die Versicherung nicht meckert... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis :D
    Ich benutz es eigentlich immer, weil es ja nur 2-3 Sekunden in Anspruch nimmt, und mir wurde schon einmal ein Motorrad geklaut. Ich pass jetzt lieber zu sehr auf... Und wenn es schon "ein"gebaut ist... :)

  3. #3
    Bill
    Gast

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Hallo,

    das Lenkerschloß ist nicht wirklich zwingend notwendig, soweit ich weiß.
    Der "Gesetzestext" sieht nur eine Absicherungsmöglichkeit gegen unbefugtes Benutzen vor und dies dürfte ein Bügelschloß o.ä. auch erfüllen.
    Fakt ist jedoch, daß Du beim TÜV-Termin eine funktionierende Möglichkeit der Sicherung gegen unbefugtes Benutzen vorweisen kannst.
    Das ist mal so der Sinngehalt der StVzO, das aber bitte mal nachprüfen.

    Was nun die Versicherungen bei Diebstahl draus machen, ist eine andere Sache. Das fußt auf der Geschichte mit der Weiterentwicklung der Technik und dem nur teilweisen Wertausgleich bei Diebstahl, wenn nicht auf dem aktuellen Stand der Technik gesichert wurde, wobei diese Sicherungsmöglichkeiten von der Versicherung anerkannt werden müssen.

    Ich habe beispielsweise für ein Auto (da war ich noch jung und schön) eine Alarmanlage mitentwickelt, die ein Abschrauben der Felgen, Anbohren der Felgenschlösser, ein Verkratzen des Lackes oder Anfahrschäden nicht unbeteiligt hinnimmt, doch das Teil ist als Wegfahrsperre nicht anerkannt, weil die formschlüssige Zugangsbefugniseinrichtung (also ein Schlüssel oder Ähnliches) nicht gegeben war.
    Als Alarmanlage absolut prima, die ist gut scharf und auch alltagstauglich, als Wegfahrsperre jedoch unbrauchbar, und das obwohl der Anlasser-, der Zündungs- und der Benzinpumpenstromkreis bei Alarm bis zur ordnungsgemäßen Entschärfung getrennt wird.

    Mein Fazit:
    Absicherung gegen unbefugtes Benutzen muß zwingend für TÜV vorhanden sein, Versicherungsfragen sind im Einzelfall zu klären.

    Gruß
    Jürgen
    www.ingbilly.de

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von LotuS
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    06.04.2005
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    1.253

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Hallo !
    Also ich schließ mein Lenkschloß immer ab wenn ich mein Mopped für längere Zeit aus den Augen lasse .
    ... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis
    Demnach müsste der Kreisverkehr ja aus Polen kommen , ich meine wegen dem Lenkradschloß ;D ;D ;D
    Liebe Grüße !
    Maic
    PS. Mit dem Zitat krich ich nicht besser hin ???


    geht so:

    ... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis
    (Pele)

  5. #5
    Wolf
    Gast

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Moin Feuchtwangen,

    also ich weiss ja net, wie's bei Eurem TÜV ist, aber ich hatte vor 2 Jahren einen Prüfer, der das Lenkradschloß prüfen wollte. Leider hatte ich "AUS VERSEHEN" meinen Schlüssel dazu "vergessen". In Wirklichkeit funktioniere das nicht, weil ich meinen Rahmen pulverbschichten lassen habe und irgendwie scheint da wo das Lenkradschloß sitzt vielleicht 'ne "Nase" zu sein, jedenfalls lässt es sich nicht abschliessen. Aber sei's drum, der Tüv hat das bei mir bemängelt und mir gesagt, dass das Pflicht sei. Hab mir mittlerweile eine andere Gabelbrücke mit Schloß eingebaut...also das Problem ist gelöst. Nun war ich vergangenen Montag beim TÜV und der hat überhaupt nicht danach geguckt und auch nicht gefragt. Also, mein Fazit würde sein, dass das Lenkradschloß genau wie ein seitliches Kennzeichen im Ermessen des Prüfers liegt, bzw. an der Genauigkeit des Prüfers. Meine persönliche Erfahrung war, dass TÜV und DEKRA viel genauer sind bei uns Mopped-Fahrern als z.B. KÜS oder GTÜ.

    Bollernde Mopped-Grüße,

    Wolf

  6. #6
    Ingo
    Gast

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Fakt ist:
    Ein Lenkradschloß ist Pflicht, oder man läßt eine andere Sicherung eintragen. Ja richtig gehört, man müßte wirklich ein mitgeführtes Bügelschloss eintragen lassen und das nicht mehr vorhanden Lenkradschloß austragen.

    Ihr habt aber auch recht das es TÜV Prüfer gibt die bei einer HU nicht danach schauen.

    War gestern mit meiner eine neue HU machen und der TÜVler hat nur geschwärmt von meinem Umbau das er eigentlich gar nichts getestet hat und den Babberl hinten druff geklebt hat.
    Hatte extra für den TÜV RIESENGROßE Rückspiegel montiert und sogar einen Sozi Halteriemen, aber das hat den eigentlich gar nicht interessiert.

    Das einzigste was er mir ans Herz gelegt hatte,das ich den EG-Wisch der Silvertail mit mir rumführen sollte, da ich in der Beweispflicht bin wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate.
    Wenn ein Grün/Weißer nachts nich auf seine Frau durfte ;D kann es schon sein das er den Wisch sehen will und einen vorher nicht fahren läßt. Das e-Zeichen hat nämlich nicht so viel zu sagen außer das es eine e-geprüfte Anlage ist, aber für welches Mopped steht ja nirgends auf dem Auspuff drauf.

    Gruß der neu getüvte
    Ingo ;D

  7. #7
    Lotzbub
    Gast

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    Fakt ist:
    Ein Lenkradschloß ist Pflicht, oder man läßt eine andere Sicherung eintragen. Ja richtig gehört, man müßte wirklich ein mitgeführtes Bügelschloss eintragen lassen und das nicht mehr vorhanden Lenkradschloß austragen.

    Stimmt, bis auf den halter ;D
    wenn du ein bügelschloss eintragen willst muss diese einen halter haben, wo es befestigt wird! also nich lose irgendwo rum hängen ;D

  8. #8
    purzel
    Gast

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    ..im TÜV-Bericht meiner Dragstar wurde unter ** 702 Diebstahlssicherung: Lenkradschloss ohne Funktion** dieses als geringer Mangel eingetragen... aber ohne Auswirkungen auf die Plakette..

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von der_Rudi
    Registriert seit
    18.07.2005
    Beiträge
    976

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    lenkradschloß ????? da hat bei mir noch nie jemand nachgeschaut, weder die grünen noch die grauen ??? ???


    gruß rudi

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von feuchtwangen
    Registriert seit
    02.11.2004
    Ort
    Oldenburg
    Beiträge
    889

    Re: lenkschloß umbedingt notwendig?

    moin moin,

    da hab ich ja was im geng gesetzt :)

    bei mir gehts darum das ich ne trudengabelbrücke verbaut habe aus den zubehör und da die gerbe wo das lenkradschloß einrastet wenn man es abschließt an der falschen stehle sitzt.(etwas höhrer)nun ist die gabelbrückenstange aus vollen stahl nicht nur ne rohr wie beim orginal müßte also zum dreher/fräser gehn der ne neues loch/gerbe fräst.

    tja mein gedanke loch reinbohren ???geht da doch vielleicht die stabiltät der gabel flöten? das ganze hab ich heut den tüv vorgetragen und die sagten um himmelswillen net im gabelbrückenrohr irgendwie rumbohren!es so belassen und ohne funktions tüchtigen lenkschloß rum fahren.soweit so gut mal sehn ob die aussage auch noch im frühlahr nächsten jahres gültig ist wenn ich alles prüfen und eintragen will.

    gruß micha

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