Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.



Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

der halter kann jeder sein.

es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.


genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).
So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist. Keine Ahnung was da vorgefallen ist, geht mich auch nichts an, aber ganz doof scheint der Kerl nicht zu sein und wasp Erfahrungen kann ich auch nur bestätigen. Meinen Anwalt mußte ich auch zurück pfeifen, weil der in seinen Ausführungen gerade im Begriff war die Gegenpartei zu verteidigen :huh:. Kein Schreiben rausgehen lassen, ohne da vorher zu kontrollieren.

Sigrid