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Thema: Meine Hexe einfach weg!!

  1. #31
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von @xel Beitrag anzeigen
    aber Sie steht ja im Brief eingetragen = Eigentümer
    und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.



    Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

    es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

    der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

    der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

    der halter kann jeder sein.

    es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

    Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
    Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

    das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.


    genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).
    Beiträge als Admin sind grün.

  2. #32
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
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    Ausrufezeichen AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Hi,

    ich kann Norberts Ausführungen nur unterstützen. So isses und war auch nie anders. Zum Thema Anwalt kann ich nur raten, selbst immer die Kontrolle zu behalten und mitdenken!!! ist ganz wichtig. Alles was der Mann/Frau losläßt nachschlagen und überprüfen. Gegebenenfalls selbst Ideen entwickeln und einbringen. Erste und wichtigste Regel: Verlasse Dich niemals auf Deinen Anwalt!!!

    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich vielleicht versuchen, einnen Anwalt zu finden, der ebenfalls Biker ist. So jemand versteht vielleicht am ehesten, welche Bindung zwischen Biker und Huddel bestehen. Für jemand anderes ist das nür ein Stück Eisenschrott mit einem eher geringen Streitwert.


    Anmerkung:

    ich hatte mal einen Anwalt in einer ähnlichen Sache, der hat, bildlich gesprochen, mit einer Wasserstoffbombe eine Mücke erlegt. Also damals volles Programm d.h. Betrug, Urkundenfälschung usw. Es ging aber lediglich um die Mitinzahlungnahme eines Satz Winterreifens.:huh:

    Und das hat gewirkt!! Mein Gegner damals war so eingeschüchtert, der hat bald geheult (Immerhin ein gestandener Autohändler). Also keine Scheu vor gr0ßen Kalibern. Am besten der Typ denkt, er muss in den Knast dafür. das Hilft!!!

  3. #33
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
    und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.



    Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

    es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

    der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

    der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

    der halter kann jeder sein.

    es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

    Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
    Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

    das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.


    genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).
    So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist. Keine Ahnung was da vorgefallen ist, geht mich auch nichts an, aber ganz doof scheint der Kerl nicht zu sein und wasp Erfahrungen kann ich auch nur bestätigen. Meinen Anwalt mußte ich auch zurück pfeifen, weil der in seinen Ausführungen gerade im Begriff war die Gegenpartei zu verteidigen :huh:. Kein Schreiben rausgehen lassen, ohne da vorher zu kontrollieren.

    Sigrid

  4. #34
    Savage-IG Mitglied Avatar von tito
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    vor gericht wie auf hoher see ... ;-)
    mein senf : die guzzi anbei hatte ich aufgebaut und mit zwei jahren tüv eines freitags verkauft (käufer : "ich meld' se am montag um.") sonntagabends anruf: "mein schwager hat 'ne astreine yamaha, die kann ich billig kriegen, nimmste die guzzi zurück?" - "klar, wenn du sie nicht übers wochenende geschrottet hast." zwanzig minuten später steht der mit'm auto vor der tür: "machmer schriftlich - geht klar." naja, das mit dem ok-zustand stand drin und ich dussel hab unterschrieben, weil ich wusste, dass meine arbeit sauber war. wir haben dann vereinbart, dass ich beim abholen die kohle mitbringe. als ich hin bin, werd' ich doch glatt vom hof gejagt, dann verklagt und im weiteren stand das ding dann in kisten und auf "anderweitige verfügung" hat der sie sich billig ersteigert und ich musste dank ungläubig staunendem anwalt dann auch noch zahlen !!!
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  5. #35
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von Secretwish Beitrag anzeigen
    So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist.
    stimmt, das hatte ich noch vergessen

    also sieht die sache so aus, der typ hat wie es im ersten beitrag zu lesen ist "das fahrzeug, den kaufvertrag und die papiere" also alles was ihn als eigentümer ausweisen kann.

    liest man sich mal ein wenig durch das BGB dann sieht man schnell das der fall schwierig werden kann.

    § 518
    Form des Schenkungsversprechens

    (1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

    (2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
    zu (2) jo, wenn der schenker das in einem halben jahr noch weiß.


    in diesem vorliegenden fall geht man von einer handschenkung aus und auch da wird´s schwierig.

    Dagegen enthält der Schenkungsvertrag bei der Handschenkung keinerlei Verpflichtung, sondern nur einen "nackten" Rechtsgrund.
    ich bin kein rechtsexperte aber froh das ich nicht in der kaffeemaus ihrer lage bin. so leid mir das tut aber das wird schwer und evtl. billiger wenn man auf ein anderes eigenes moped spart.
    Beiträge als Admin sind grün.

  6. #36
    Savage-IG Mitglied Avatar von Benson
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Auch eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden. Wenn ich mich nicht irre 20 Jahre.

    Aber ich schaue noch mal im BGB nach.

    Gruss Frank

  7. #37
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Geil, jetzt bin ich im Jura-Forum gelandet

    Positiv könnte man argumentieren:
    Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.

    Und die Übereignung ist wiederum in §§ 929 ff. BGB geregelt.

    Sigrid

  8. #38
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
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    Blinzeln AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Hi,

    man könnte es diesem Menschen nur etwas schwermachen. Mal angenommen, man käme an die ELse dran. Dann könnte Kaffeemaus das Nummernschild abschrauben. Das gehört ihr ja auch. Ohne kann er aber nicht fahren. Ummelden kann er aber ohne das alte Schild auch nicht. Und ein Neues bekommt er ohne Vollmacht des Halters auch nicht. Eine schöne Verhandlungsgrundlage.

  9. #39
    Moderator Avatar von Jens
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Hoffentlich lässt er se wenn er verliert nicht ohne Öl laufen...bevor du sie wiederbekommst...:huh::angry:

    Gruß

    Jens
    Der König sagte zum Priester: Halte Du sie dumm, ich halte sie arm!

  10. #40
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Vielleicht wirds Zeit das ins Members-only zu verschieben. Keine Ahnung, ob der Tünnes weiß das KM hier im Forum ist und sich noch Inspirationen holt.

    Sigrid

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