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Thema: Meine Hexe einfach weg!!

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Die meisten denken etwas zu eindimensional. Man sollte sich auch mal darauf gefasst machen, was die Gegenpartei alles für Argumente und Zeugen aufrufen könnte.
    Beispielhaftes Szenario:
    Der Beklagte behauptet eine Beziehung oder Freundschaft zu der Klägerin zu haben, daher sei er auch im Besitz der Wohnungsschlüssel. Oder der Beklagte leugnet in der Wohnung gewesen zu sein oder hatte eine Erlaubnis dazu. Er habe keine Dokumente aus der Wohnung entwendet. Er beteuert eine Vereinbarung mit der Klägerin geschlossen zu haben, ihr sein Moped für einen Zeitraum X zu überlassen und um nicht für Delikte nach der StVO belangt zu werden, ist das Moped auf den Halter für den Zeitraum X zugelassen worden. Der Brief sei als Sicherheit bei ihm geblieben. Für diese Vereinbarung hat er ebenfalls Zeugen. Kein Mann sei so blöd sein Motorrad einfach so zu verschenken. Nach Ablauf des Zeitraums hätte er sich sein Eigentum wieder zurück geholt, weil sich die Klägerin nicht an die Verabredung gehalten hat.
    Die Anzeigen könne er sich damit erklären, dass diese aus Eifersucht, verschmähter Liebe oder anderer Streitereien erfolgt seien.

    Dreh- und Angelpunkt bleibt dann die Schenkung.
    Aber der Anwalt kriegt schließlich sein Geld dafür, soll er mal was tun.

    Sigrid

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hanswurst
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von Secretwish Beitrag anzeigen
    Die meisten denken etwas zu eindimensional. Man sollte sich auch mal darauf gefasst machen, was die Gegenpartei alles für Argumente und Zeugen aufrufen könnte.
    Beispielhaftes Szenario:
    Der Beklagte behauptet eine Beziehung oder Freundschaft zu der Klägerin zu haben, daher sei er auch im Besitz der Wohnungsschlüssel. Oder der Beklagte leugnet in der Wohnung gewesen zu sein oder hatte eine Erlaubnis dazu. Er habe keine Dokumente aus der Wohnung entwendet. Er beteuert eine Vereinbarung mit der Klägerin geschlossen zu haben, ihr sein Moped für einen Zeitraum X zu überlassen und um nicht für Delikte nach der StVO belangt zu werden, ist das Moped auf den Halter für den Zeitraum X zugelassen worden. Der Brief sei als Sicherheit bei ihm geblieben. Für diese Vereinbarung hat er ebenfalls Zeugen. Kein Mann sei so blöd sein Motorrad einfach so zu verschenken. Nach Ablauf des Zeitraums hätte er sich sein Eigentum wieder zurück geholt, weil sich die Klägerin nicht an die Verabredung gehalten hat.
    Die Anzeigen könne er sich damit erklären, dass diese aus Eifersucht, verschmähter Liebe oder anderer Streitereien erfolgt seien.

    Dreh- und Angelpunkt bleibt dann die Schenkung.
    Aber der Anwalt kriegt schließlich sein Geld dafür, soll er mal was tun.

    Sigrid

    solange kaffemaus im brief eingetragen ist kann der sich drehen und wenden und behaupten was er will

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein.
    Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft.

    Ich sag ja die Chancen stehen schon gut, aber besser isses immer auf alles gefasst zu sein.

    Sigrid

  4. #4
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    genau wie die sigrid das schreibt ist es richtig, der eingetragene im brief ist nicht relevant, darum ja auch der unterschied besitzer und eigentümer.

    mein sohn z.b. hat sich selbst ein auto gekauft, er steht im kaufvertrag. ich habe das auto auf meinen namen zugelassen wegen den versicherungsprozenten aber deswegen gehört das auto noch lange nicht mir. da könnt ihr euch drehen und wenden wie ihr wollt, das ist fakt.

    oder gehört jedes moped das mir jemand zur reparatur bringt und aus eintragungsplichtigen gründen seinen brief da lässt mir, schön wärs

    ok, heute wird in den brief nichts mehr eingetragen aber früher war es so.
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  5. #5
    @xel
    Gast

    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    aber Sie steht ja im Brief eingetragen = Eigentümer

    Den Richter oder das Bezugsurteil möchte ich sehen, wo in so einem Fall ein Fahrzeug jemand zugeschrieben wurde, der behauptete, er sei der Eigentümer entgegen der Aussage des eingetragenen Eigentümers!

    Wers klaut ist zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer!

    Und eins ist klar: Behauptungen al la Daily Soap kann man natürlich aufstellen ohne Ende. Rockergang von Oma verprügelt, 15 Zeugen in Lederjacken.....

  6. #6
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Sigrid hat schon Recht. Deshalb auch meinVorschlag die Zeugen der Schenkung recht schnell eine Erklärung unterzeichnen zu lassen. Dann können die nicht einfach zurückrudern.

    Chris
    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

  7. #7
    @xel
    Gast

    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Kontrahent brächte dann 12 Zeugen mehr (keine Schenkung, nur Leihung).....

    Zum Glück läuft das so nicht

  8. #8
    In Dankbarkeit und Erinnerung Avatar von blue-thumper
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von @xel Beitrag anzeigen
    aber Sie steht ja im Brief eingetragen = Eigentümer
    und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.



    Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

    es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

    der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

    der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

    der halter kann jeder sein.

    es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

    Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
    Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

    das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.


    genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).
    Beiträge als Admin sind grün.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Don Quichotte
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    Ausrufezeichen AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Hi,

    ich kann Norberts Ausführungen nur unterstützen. So isses und war auch nie anders. Zum Thema Anwalt kann ich nur raten, selbst immer die Kontrolle zu behalten und mitdenken!!! ist ganz wichtig. Alles was der Mann/Frau losläßt nachschlagen und überprüfen. Gegebenenfalls selbst Ideen entwickeln und einbringen. Erste und wichtigste Regel: Verlasse Dich niemals auf Deinen Anwalt!!!

    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich vielleicht versuchen, einnen Anwalt zu finden, der ebenfalls Biker ist. So jemand versteht vielleicht am ehesten, welche Bindung zwischen Biker und Huddel bestehen. Für jemand anderes ist das nür ein Stück Eisenschrott mit einem eher geringen Streitwert.


    Anmerkung:

    ich hatte mal einen Anwalt in einer ähnlichen Sache, der hat, bildlich gesprochen, mit einer Wasserstoffbombe eine Mücke erlegt. Also damals volles Programm d.h. Betrug, Urkundenfälschung usw. Es ging aber lediglich um die Mitinzahlungnahme eines Satz Winterreifens.:huh:

    Und das hat gewirkt!! Mein Gegner damals war so eingeschüchtert, der hat bald geheult (Immerhin ein gestandener Autohändler). Also keine Scheu vor gr0ßen Kalibern. Am besten der Typ denkt, er muss in den Knast dafür. das Hilft!!!

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Secretwish
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    AW: Meine Hexe einfach weg!!

    Zitat Zitat von blue-thumper Beitrag anzeigen
    und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.



    Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

    es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

    der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

    der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

    der halter kann jeder sein.

    es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

    Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
    Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

    das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.


    genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).
    So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist. Keine Ahnung was da vorgefallen ist, geht mich auch nichts an, aber ganz doof scheint der Kerl nicht zu sein und wasp Erfahrungen kann ich auch nur bestätigen. Meinen Anwalt mußte ich auch zurück pfeifen, weil der in seinen Ausführungen gerade im Begriff war die Gegenpartei zu verteidigen :huh:. Kein Schreiben rausgehen lassen, ohne da vorher zu kontrollieren.

    Sigrid

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